Abrechnung Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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infinity
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#1

05.02.2008, 12:36

Hilfe.. ich hasse es, ich kann es nicht, ich kann es nicht, ich hasse es....

Also, Folgendes steht im Scheidungsurteil:

... wird geschieden etc. pp.

... Scheidungsfolgenvereinbarung: Die Parteien verzichten gegenseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt und nehmen diesen Verzicht an...


Streitwerte:

für die Ehesache 6.600,00 EUR
für den Versorgungsausgleich 1.000,00 EUR
für die Scheidungsfolgenvereinbarung Vergleichsmehrwert 1.200,00 EUR.

Ich stehe sowas von auf dem Schlauch, weil ich keine Ahnung hab, wie ich die Sache mit der Scheidungsfolgenvereinbarung unterbringe. Was würdet ihr abrechnen?

Herzlichen Dank vorab.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
susi1982
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#2

05.02.2008, 12:57

1,3 Verfahrensgebühr aus 7600,--
0,8 Verfahrensgebühr aus 1200,--
1,2 Terminsgebühr aus 8800,--
1,5 Einigungsgebühr aus 1200,--
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Ich schleiche zur Arbeit,
lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!
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infinity
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#3

05.02.2008, 13:00

Danke :D

Mir läuft - Gott sei Dank - nur etwa einmal im Jahr ein Familienrechtsmandat über den Tisch und da bin ich etwas.. sagen wir mal aus der Übung..
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