Antrag StA Bewährung zu widerrufen. Gebührenabrechnung ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigerle
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#1

01.02.2008, 09:31

Folgendes der Mandant legt uns den Antrag der Staatsanwaltschaft vor, mit dem die Bewährung widerrufen werden soll.

Wir haben diesem Antrag widersprochen und entsprechend begründet.
Es wurde zwar ein Verhandlungstermin anberaumt, aber der Mandant wollte diesen allein wahrnehmen, so dass wir also nur dem Antrag widersprochen haben.

So ich wollte jetzt wie folgt abrechnen, bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt:

Grundgebühr 4100 VV
Verfahrensgebühr 4200 VV

Ist das richtig ?
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LuzZi
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#2

01.02.2008, 09:40

Genauso würde ich es auch abrechnen, zzgl. eben 7002 und Mwst. Wenn euer Mandant zum Termin allein geht ist das ja sein Bier, bekommt ihr ja dann nichts.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

01.02.2008, 09:50

Super, na dann denkst Du so wie ich, dann rechne ich das jetzt mal so ab.

Danke Dir für die schnelle Antwort.
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#4

01.02.2008, 10:02

Hatten so eine Geschichte neulich darum erinner ich mich noch gut dran ;)
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