Folgendes der Mandant legt uns den Antrag der Staatsanwaltschaft vor, mit dem die Bewährung widerrufen werden soll.
Wir haben diesem Antrag widersprochen und entsprechend begründet.
Es wurde zwar ein Verhandlungstermin anberaumt, aber der Mandant wollte diesen allein wahrnehmen, so dass wir also nur dem Antrag widersprochen haben.
So ich wollte jetzt wie folgt abrechnen, bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt:
Grundgebühr 4100 VV
Verfahrensgebühr 4200 VV
Ist das richtig ?
Antrag StA Bewährung zu widerrufen. Gebührenabrechnung ?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genauso würde ich es auch abrechnen, zzgl. eben 7002 und Mwst. Wenn euer Mandant zum Termin allein geht ist das ja sein Bier, bekommt ihr ja dann nichts.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Hatten so eine Geschichte neulich darum erinner ich mich noch gut dran
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.