Kostenfestsetzung nach 11 gegen Erbe von Mandant?
Verfasst: 28.01.2008, 10:38
Hallo Forum, vielleicht liegts ja am Montag, aber trotz Sucherei werde ich nicht fündig zu folgender Frage:
Mandant ist im Lauf seines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens, das von der geschiedenen Ehefrau betrieben wurde, verstorben.
Kann ich die hier angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach 11 RVG gegen die Ehefrau als Erbin - sie ist die Alleinerbin - festsetzen lassen oder muss ich ein sep. Verfahren - also z.B. Gebührenklage - durchführen.
Gruß Gerhard
Mandant ist im Lauf seines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens, das von der geschiedenen Ehefrau betrieben wurde, verstorben.
Kann ich die hier angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach 11 RVG gegen die Ehefrau als Erbin - sie ist die Alleinerbin - festsetzen lassen oder muss ich ein sep. Verfahren - also z.B. Gebührenklage - durchführen.
Gruß Gerhard