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Kostenfestsetzung nach 11 gegen Erbe von Mandant?

Verfasst: 28.01.2008, 10:38
von crazybiker
Hallo Forum, vielleicht liegts ja am Montag, aber trotz Sucherei werde ich nicht fündig zu folgender Frage:
Mandant ist im Lauf seines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens, das von der geschiedenen Ehefrau betrieben wurde, verstorben.
Kann ich die hier angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach 11 RVG gegen die Ehefrau als Erbin - sie ist die Alleinerbin - festsetzen lassen oder muss ich ein sep. Verfahren - also z.B. Gebührenklage - durchführen.
Gruß Gerhard

Verfasst: 28.01.2008, 10:47
von Master24
Das ist eine schwierige Ausgangslage!

Ich würde einen KFA gem. § 11 RVG gegen die Ehefrau als Alleinerbin durchaus versuchen und in der Anlage eine (ggf. beglaubigte) Kopie des Erbscheins in der Anlage beifügen. Ich denke, dass damit die Sache zügig geregelt werden könnte.

Verfasst: 28.01.2008, 10:50
von 13
Mit nachgewieser Rechtsnachfolge sehe ich auch kein Problem.