Außergerichtlich - Mahnverfahren - streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
*Refa*
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#11

04.09.2008, 10:04

ok, danke schön!
Habe es zwischenzeitlich versucht und bin zum gleichen Ergebnis gekommen :-)
jeanny22
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#12

05.09.2008, 21:20

Habe auch noch mal eine Frage zur Anrechnung der Geschäftsgebühr. Und zwar wir waren erst außergerichtlich tätig über 35.000 €. Unser Mandant wollte, dass wir einen Mahnbescheid über 30.000 € beantragen. Da es zwei unterschiedliche Gegenstandswerte sind, kann man auch die 0,65 Geschäftsgebühr (35.000 €) auf die 1,0 Verfahrensgebühr (30.000 €) anrechnen? Oder muss man das getrennt abrechnen?
jenniver
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#13

05.09.2008, 21:32

Du musst die 1,3 GG über 30.000,00 geltend machen, da das der Wert ist, der in das streitige Verfahren übergegangen ist.
jeanny22
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#14

05.09.2008, 22:25

also die außergerichtliche Abrechnung muss ich über 30.000 € abrechnen?
gkutes

#15

06.09.2008, 15:04

nein!
1,3 GG aus 35000

1,3 VG aus 30000
-0,65 GG aus 30000
jenniver
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#16

06.09.2008, 18:26

:zustimm gkutes, so war es gemeint, jeanny
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