Anrechnung der Erhöhungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

23.01.2008, 11:32

Ich hab folgendes Problem:

Ich soll einen Mahnbescheid online beantragen bei https://www.online-mahnantrag.de/omahn/html/index.jsp

Wir haben an den Schuldner ein Aufforderungsschreiben geschickt. Unsere Mandantschaft ist ein Ehepaar, sodass wir in diesem Aufforderungsschreiben eine 1,3 + 0,3 Geschäftsgebühr + Erhöhungsgebühr geltend gemacht haben. Wie das nun mit der Anrechnung läuft (die Hälfte also normalerweise 0,8 allerdings nicht mehr wie 0,75 also hier eine 0,75 Gebühr anrechnen) weiß ich.
Allerdings hab ich beim Online-Mahnantrag das Problem, dass der Computer der hinter diesem System steckt mir nicht erlaubt, einen Minderungsbetrag 3305 i. H. v. einer 0,75 Gebühr geltend zu machen.
In einer anderen Akte hat das für uns zuständige Mahngericht die Erhöhungsgebühr nicht gekürzt.

Was mach ich nun? Soll ich jetzt die Rechtsanwaltsgebühren als Hauptforderung geltend machen oder soll ich die Erhöhungsgebühr nicht mit anrechnen??
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icerose
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#2

23.01.2008, 11:35

Ich würde ja nur die 1,3 GG anrechnen, also 0,65. Die erhöhungsgebühr steht bei "allein" in der Rechnung, warum anrechnen? Du bekommst sie ja auch nur einmal!!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

23.01.2008, 11:36

bei "allein
Entschuldigung, das sollte heißen ..bei mir.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
_steffi_

#4

23.01.2008, 11:41

Im Gerold/ Schmidt steht, dass man zunächst von der Gebühr einschl. Mehrvertretungszuschlag ausgehen muss, dann ist die Hälfte abzuziehen, maximal aber 0,75. Daraus ergibt sich, dass 1008 keine eigene Gebühr ist, sondern nur eine Erhöhung der Ausgangsgebühr

also bei 1,3 GG und 0,3 Erhöhung=1,6 - 0,8 = 0,8, darfst aber nur 0,75 abziehen, also bleiben 0,85 übrig.

So seh ich das
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#5

23.01.2008, 11:41

bei mir auch aber im endeffekt erhöht sie ja nur eine bereits entstandene gebühr. die erhöhungsgebühr ist genau genommen auch keine eigenständige gebühr.
und nur 1x entsteht sie mir hier nicht. sobald ich nen mb beantrage entsteht sie hierfür nochmal..
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#6

23.01.2008, 11:44

die anrechnung erfolgt aber zur hälfte, jedoch höchstens mit einem gebührensatz von 0,75.

also: wie mach ich nun die 0,75 gebühr hier geltend??
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StineP

#7

23.01.2008, 11:51

Kannst du bei dir nicht 0,75 Gebühren eingeben? Normalerweise geht das doch automatisch, wenn du zwei Antragsteller hast.
_steffi_

#8

23.01.2008, 11:53

Ich würd es so machen:
0,75 als Minderungsbetrag 3305 und den Rest, der noch übrig bleibt als Verzugsschaden nach Nr. 71
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Smilie
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#9

23.01.2008, 12:03

Guck mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10242&highlight=

Ich glaube, da hatten wie so was schon mal.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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