AP bei MB/VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

21.01.2008, 13:04

Hallo,

Bei der Abrechnung von MB und anschließendem VB darf man nur einmal insgesamt 20 eur ap berechnen, richtig??

Danke
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doxy123
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#2

21.01.2008, 13:05

ja
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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infinity
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#4

21.01.2008, 13:16

genau, fällt ja alles unter ein (Mahn-)Verfahren mit einem Aktenzeichen. So kann mans sich vielleicht leichter merken.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
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Silwyna
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#5

21.01.2008, 14:00

:zustimm
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[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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