das hab ich leider auch verzweifelt gesucht in der Akte, aber wir haben nach GW: 1.200,00 € PKH beantragt und jetzt soll ich nach GW: 4.000,00 € einen Kostenausgleichsantrag stellen!
Gericht schreibt, dass wir KF-Anträge einreichen soll, damit der Übergang auf die Landeskasse berechnet werden kann.
Kostenausgleichsantrag und PKH
Also, was genau steht denn im PKH-Beschluss - wenn es dort keine Beschränkung auf einen bestimmten GW gibt, dann reichst Du einfach einen ganz normalen KfA ein - nach dem Wert aus 4000.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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Ich verstehe immer die Schwierigkeiten bei einer solchen Konstellation nicht so ganz:
Offenbar ist hier nur Teil-PKH bewilligt worden. Es ist fraglich, ob überhaupt ein Übergang auf die Landeskasse erfolgt.
Auf jeden Fall wird nach dem SW von 4.000 € ein ganz normaler KAA eingereicht und unten vielleicht noch dazugeschrieben: Aus der Landeskasse haben wir einen Betrag von ... € erhalten.
Die Feststellung des Übergangs im Rahmen der Ausgleichung der Kosten ist Sache des Gerichts. Dazu muss also überhaupt nichts geschrieben werden.
Offenbar ist hier nur Teil-PKH bewilligt worden. Es ist fraglich, ob überhaupt ein Übergang auf die Landeskasse erfolgt.
Auf jeden Fall wird nach dem SW von 4.000 € ein ganz normaler KAA eingereicht und unten vielleicht noch dazugeschrieben: Aus der Landeskasse haben wir einen Betrag von ... € erhalten.
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Habt Ihr denn schon PKH-Vergütung beantragt? Sonst mach das zeitgleich mit dem Kostenfestsetzungsantrag.
Ist es so, dass Klage in Höhe von 1200,00 € erhoben wurde und dafür PKH beantragt wurde und später die Klage erweitert wurde und insoweit keine PKH beantragt wurde?
Oder wurde vielleicht später noch eine Erweiterung vorgenommen und dafür auch PKH beantragt (vielleicht ist irgendwo in der Akte noch ein Antrag auf Erstreckung der PKH offen?)
Oder war einfach nur für einen Teil des Verfahrens Erfolgsaussicht gegeben und deshalb nur Teil-PKH bewilligt worden?
Ansonsten: klaro: wie 13 (versteht sich von selbst).
Ist es so, dass Klage in Höhe von 1200,00 € erhoben wurde und dafür PKH beantragt wurde und später die Klage erweitert wurde und insoweit keine PKH beantragt wurde?
Oder wurde vielleicht später noch eine Erweiterung vorgenommen und dafür auch PKH beantragt (vielleicht ist irgendwo in der Akte noch ein Antrag auf Erstreckung der PKH offen?)
Oder war einfach nur für einen Teil des Verfahrens Erfolgsaussicht gegeben und deshalb nur Teil-PKH bewilligt worden?
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Hallo ihr lieben,
also ich hab mir eure Beträge jetzt alle durchgelesen und nicht nur einmal... Ich verstehe das trotzdem nicht so ganz.. Ich habe folgenden Fall:
Wir vertreten den Beklagten, der bekommt PKH. Quotelung wie folgt:
Kläger 25 %, Beklagter 75 %
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich beides fertig machen muss?? KAA und PKH??? Irgendwie verstehe ich das nicht ganz...
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe...
also ich hab mir eure Beträge jetzt alle durchgelesen und nicht nur einmal... Ich verstehe das trotzdem nicht so ganz.. Ich habe folgenden Fall:
Wir vertreten den Beklagten, der bekommt PKH. Quotelung wie folgt:
Kläger 25 %, Beklagter 75 %
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich beides fertig machen muss?? KAA und PKH??? Irgendwie verstehe ich das nicht ganz...
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Ja, hast Du richtig verstanden, Degi.
Den Kostenausgleichsantrag musst Du (erst) dann stellen, wenn Ihr gemäß § 106 ZPO dazu aufgefordert werdet.
Den Vergütungsantrag gemäß § 49 RVG stellst Du gleich, denn der RA möchte ja das Geld, das er verdient hat, aus der Staatskasse haben.
Den Kostenausgleichsantrag musst Du (erst) dann stellen, wenn Ihr gemäß § 106 ZPO dazu aufgefordert werdet.
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