Gerichtskosten für Zustellung KFA gem. § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Plumbum
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#1

16.01.2008, 10:21

Hallöchen...

hab mal ne Frage, mache grade Kostenfestsetzung gegen eigene Partei... wieviel Gerichtskosten muss ich beifügen für die Zustellung? es ist irgendwie bei jedem Gericht anders, habt Ihr ne Ahnung wo man herausbekommen kann wieviel man einzahlen muss?
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Smilie
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#2

16.01.2008, 10:24

Das hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab, das vom Gericht mit der Zustellung beauftragt wird. Ich würde einfach nur in den Antrag mit aufnehmen, dass die Zustellungskosten hinzugefügt werden sollten und dann die Aufforderung vom Gericht abwarten.
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petramaus
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#3

16.01.2008, 10:27

:zustimm Smilie. Ansonsten vielleicht vorher bei Gericht anrufen und nachfragen, was dort verlangt wird oder eben Zahlungsaufforderung abwarten
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Curry
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#5

16.01.2008, 10:28

Genau, das ist jetzt alles einheitlich!
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#6

16.01.2008, 10:34

Huch, habe ich noch gar nicht gelesen. Danke für den Verweis. Man lernt eben nie aus.
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#7

22.01.2008, 12:11

Danke Ihr lieben...

das mit dem bei Gericht vorher anrufen ist so ne Sache.. die meckern immer rum, dass sie das auch nicht genau wüßten und so...

tja und die Zahlungsaufforderung abwarten, das dauert meinem Chef zu lange...Antrag mit Gerichtskostenmarken sofort raus...aber jetzt weiß ich bescheid, hab letztens 5 € darauf geklebt, besser zu viel als zu wenig, sonst meckert mein Cheffe ;o)

Dankö
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NORTHERN DINO
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#8

22.01.2008, 14:12

StineP hat geschrieben:Siehe hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12 ... inheitlich

3,50 einheitlich!
Genau! Sehr gut, Löwin... :wink:
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