Hallo und guten Morgen,
mein Chef macht in vielen Klage immer hilfsweise Widerklagen geltend.
Jedesmal bin ich unsicher und hoffe hier auf Hilfe:
Wann bzw. wie erkenne ich, ob ich die Streitwerte der Klage und der hilfsweisen Klage zusammenrechne?
Nur wenn im Urteil die Widerklage erwähnt ist??
oder
wenn im Termin der Antrag der hilfsweisen Widerklage gestellt wird.
Chef meint nur bei Urteil. jetzt habe ich aber einen Unterbevollmächtigten, der beide Streitwerte bereits vor der Entscheidung zusammengerechnet hat und jetzt seine Gebühren von mir haben möchte.
Hoffe dass da draußen jemand ist, der "Licht ins Dunkel bringen kann "
Vielen, vielen Dank
und
Gruß aus Hamburg