Hi!
Ich habe mal folgendes Problem bei der Abrechnung und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!!!
1996 wurde folgendes als Vorschuss in RG gestellt:
GW: 7.740,00 €
1,5 Geschäftswert
Auslagen
Zwischensumme: 638,00 €
MwSt: 102,08 €
Gesamt: 740,08 €
2008 haben wir die Akte abgeschlossen;
Folgende Gebühren sind dabei entstanden:
GW: 25.000,00 €
1,8 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
Auslagen
Zwischensumme: 2.283,80 €
19% MwSt 433,92 €
Gesamt: 2.717,72 €
Wie ziehe ich die gezahlte Summe (16% Mwst) von der Summe aus der RG von 2008 ab?
Danke für eure Antworten!!!
16 % MwSt / 19 % MWst mit Vorschuss // Endabrechnung
Zunächst mal würde mich interessieren, ob die Akte nicht insgesamt nach BRAGO abzurechnen ist, da der Auftrag zur unbedingten Erledigung vermutlich (ist zu prüfen) doch wohl vor RVG-Einführung gelegen hat.
Ansonsten ist die Erledigung der Angelegenheit erst im Jahre 2008 eingetreten; es ist daher ab 2007 gültige Mehrwertsteuer anzusetzen und die bereits abgerechneten Positionen sind nachzuversteuern.
Ansonsten ist die Erledigung der Angelegenheit erst im Jahre 2008 eingetreten; es ist daher ab 2007 gültige Mehrwertsteuer anzusetzen und die bereits abgerechneten Positionen sind nachzuversteuern.
Upps, da wahr wohl der Fehlerteufel unterwegs, :twisted: SORRY!
Ich meine, dass wir die Vorschusskostenrechnung 2006 geschrieben haben!
Danke für deine schnelle Antwort....
Ich meine, dass wir die Vorschusskostenrechnung 2006 geschrieben haben!
Danke für deine schnelle Antwort....
Die runden €-Beträge aus ner 96er Rechnung haben mich auch schwerstens irritiert
Es verbleibt also dabei, daß nachzuversteuern ist.
Auf die mit 16 % abgerechneten Nettogebühren mußt du also noch 3 % MwSt. nachberechnen, und die Differenz zwischen den jetzt angefallenen Nettogebühren und den damals angefallenen Nettogebühren wird mit 19 % normal versteuert. Dann stimmt dein USt-Betrag.
Es verbleibt also dabei, daß nachzuversteuern ist.
Auf die mit 16 % abgerechneten Nettogebühren mußt du also noch 3 % MwSt. nachberechnen, und die Differenz zwischen den jetzt angefallenen Nettogebühren und den damals angefallenen Nettogebühren wird mit 19 % normal versteuert. Dann stimmt dein USt-Betrag.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann rechne ich wie folgt ab:
GW: 25.000,00 €
1,8 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
Auslagen
Zwischensumme: 2.283,80 €
(in der Summe steckt auch die Differenz von 3% vom Vorschuss)
19% MwSt 433,92 €
Gesamt: 2.717,72 €
abzüglich bereits erhaltener 740,08 € (16% MwSt inkl.)
GW: 25.000,00 €
1,8 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
Auslagen
Zwischensumme: 2.283,80 €
(in der Summe steckt auch die Differenz von 3% vom Vorschuss)
19% MwSt 433,92 €
Gesamt: 2.717,72 €
abzüglich bereits erhaltener 740,08 € (16% MwSt inkl.)
Also, ich würd's so abrechnen:
GW: 25.000,00 €
1,8 GG 2300
1,5 Einigungsgebühr 1000
Auslagen 20,00
Zwischensumme -> A €
19 % MwSt. darauf -> B €
Brutto -> C €
abzgl. bereits gezahltem Vorschuß -> 740,08 €
Endbetrag - bitte überweisen: D €
Abrechnung zum Mehrwertsteuerausweis:
Mehrwertsteuer aus dieser Rechnung : B €
abzgl. MwSt. aus gezahlter Vorschußrechnung: 102,08 €
Verbleibende Mehrwertsteuer: E €
Die Abrechnung zum MwSt-Ausweis würde ich mir sparen, wenn die Mandantschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
GW: 25.000,00 €
1,8 GG 2300
1,5 Einigungsgebühr 1000
Auslagen 20,00
Zwischensumme -> A €
19 % MwSt. darauf -> B €
Brutto -> C €
abzgl. bereits gezahltem Vorschuß -> 740,08 €
Endbetrag - bitte überweisen: D €
Abrechnung zum Mehrwertsteuerausweis:
Mehrwertsteuer aus dieser Rechnung : B €
abzgl. MwSt. aus gezahlter Vorschußrechnung: 102,08 €
Verbleibende Mehrwertsteuer: E €
Die Abrechnung zum MwSt-Ausweis würde ich mir sparen, wenn die Mandantschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ich hab´s !!!
Wenn du jetzt neben mir stehen würdest, dann würd ich dich glatt knutschen!
**grinz**
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Hehe
Wenn ICH neben DIR stehen würde, würdeste das vielleicht - wenn's umgekehrt wäre, bekämste wahrscheinlich direkt beim Versuch eine in die Backe (nicht von mir, dazu käme ich gar nicht mehr ).
Wenn ICH neben DIR stehen würde, würdeste das vielleicht - wenn's umgekehrt wäre, bekämste wahrscheinlich direkt beim Versuch eine in die Backe (nicht von mir, dazu käme ich gar nicht mehr ).
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Andreas das kann man nun überhaupt nicht mehr lesen
wie gut das ich n Programm habe, was das alles selbst ausrechnet und hinschreibt (wenn mans richtig eingibt *fg*)
übrigens ist noch zu prüfen, ob die Geschäftsgebühr auch nach 19 % abzurechnen ist, das ist nämlich eine "eigene ANgelegenheit". Wann war der außerger. Teil erledigt?
wie gut das ich n Programm habe, was das alles selbst ausrechnet und hinschreibt (wenn mans richtig eingibt *fg*)
übrigens ist noch zu prüfen, ob die Geschäftsgebühr auch nach 19 % abzurechnen ist, das ist nämlich eine "eigene ANgelegenheit". Wann war der außerger. Teil erledigt?