...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1
11.01.2008, 15:21
Kurze Frage.
In der I. Instanz war Streitwert 1400,00 EUR.
Uns wurden nur 25 % zugesprochen.
Haben dann Berufung eingelegt.
Verringert sich jetzt der STreitwert um die zugesprochenen 25 % der I. Instanz?
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StineP
#2
11.01.2008, 15:27
Wenn Ihr nur wegen 75 % Berufung einlegt, dann kann das auch nur Gegenstandswert der Berufung sein =)
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Klopfer
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#3
11.01.2008, 15:27
I. Instanz 1400 EUR
II. Instanz Beschwerwert 1050 EUR (das ist ja Eurer Beschwerwert)
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
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ReNo
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#4
11.01.2008, 15:28
Hab ich mir auch gedacht, aber wollte auch Nummer sicher gehen.
Danke schön und ein schönes Wochenende.
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Klopfer
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#5
11.01.2008, 15:51
Wünsch ich Dir auch
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