Nr. 4104 VV RVG... Beispiele??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

11.01.2008, 15:15

Gemäß Vorbemerkung 4 Abs. 2 VV RVG entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Nennen Sie fünf Beispiele, die von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst werden.

Das ist eine Frage, die in einer Fachkundearbeit gestellt wurde. Leider kann ich sie bis heute nicht beantworten...
Kann mir vielleicht jemand helfen??

Das wär klasse

Danke
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Klopfer
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#2

11.01.2008, 15:21

Gebühr entsteht:
in dem Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird.

Grundsätzlich erst einmal---> Akte anlegen----> Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG

Beispiel:
Mandant hat von der Polizei einen Anhörungsbogen in einem Ermittlungsverfahren erhalten. Du legst die Akte an und beantragst Akteneinsicht. ---> Gebühr entstanden

Mandant hat Post von der StA erhalten, aber noch keine Anklageschrift oder Strafbefehl oder so....kommt damit zum RA und lässt sich das erklären....---> Gebühr entstanden...
Zuletzt geändert von Klopfer am 11.01.2008, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
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PeeDee
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#3

11.01.2008, 15:22

:welcome

Hast Du vielleicht Vorschläge?
Ich finde, man kann sich das besser merken, wenn man selbst drauf kommt.

Vielleicht hilft es Dir wenn Du an Nr. 2300 oder 3100 denkst?
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Klopfer
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#4

11.01.2008, 15:25

PeeDee hat geschrieben::welcome

Hast Du vielleicht Vorschläge?
Ich finde, man kann sich das besser merken, wenn man selbst drauf kommt.

Vielleicht hilft es Dir wenn Du an Nr. 2300 oder 3100 denkst?
ne leider nicht. Das eine ist Zivilrecht; das andere Strafrecht...
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Gast

#5

11.01.2008, 15:29

Danke Klopfer, das hat mir schon mal zwei Beispiele eingebracht....

PeeDee, in wie weit meinst du Vorschläge?? Ich sitze hier auf Arbeit, zusammen mit einem jungen Anwalt und versuche diese Aufgabe zu lösen, irgendwie klappt das alles nicht...
ich muss dazu sagen, das ich in der Schule noch kein Strafrecht oder soetwas in der Art durchgenommen habe, unser Lehrer setzt sowas einfach als bekannt voraus...
Gast

#6

11.01.2008, 15:36

könnt ihr mir sagen wo das irgendwie nidergeschrieben steht?? außer im rvg.... ich habe wie schon gesagt noch kein strafrecht behandelt und weiß daher nicht, was da alles gemacht werden kann oder muss...
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#7

11.01.2008, 15:42

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Gast

#8

11.01.2008, 15:45

och super.... dankeschön, das werde ich mir jetzt mal in ruhe durchlesen, ich sage schon mal vielen vielen dank....!!!!!!

Liebe Grüße Verena
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#9

11.01.2008, 15:52

kein Ding :) wünsch Dir viel Spaß beim Lesen und ein schöens Wochenende :)
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