Ersteinmal ein verspätetes gesundes neues Jahr euch allen:
Über die Terminsgebühr wurde ja schon oft diskutiert. Die Versicherung unserer Mandantin sagt, TG ist nicht entstanden, da unbedingter Klageauftrag nötig ist. Wir hatten dem Gegner geschrieben: dass bei abermaligem fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist, unsere Mandantin gezwungen ist, Ihre Interessen auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Reicht das, um nachzuweisen, dass wir Klageauftrag hatten?
Danke schon für eure Hilfe
Terminsgebühr außergerichtlich - Wortlaut
- Curry
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Was habt ihr denn gegenüber der Rechtsschutz abgerechnet, eine Geschäftsgebühr? Dann könnt ihr keine Terminsgebühr abrechnen. Wenn ihr Klageauftrag hattet, dann müsstet ihr eine 0,8 Verfahrensgebühr abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Haben wir ja auch gemacht, sorry hab ich wieder zu knapp formuliert. haben außergerichtlich GG und 0,8 VG und TG und EG abgerechnet. Daraufhin kam das wie oben beschrieben.
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
ja entweder oder. ihr könnt nur ne gg geltend machen oder ne 0,8 gebühr mit tg.
hattet ihr gleich klageauftrag vorliegen?
hattet ihr gleich klageauftrag vorliegen?
- Curry
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Richtig, eins gibt es nur. Entweder ihr macht eine GG ohne TG geltend oder die VG und die TG.
Curry
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Weiß leider nicht, wie man den link hiereinbekommt, aber in einem anderen Thread hatte Curry das geschrieben:
Also da ihr ja zunächst außergerichtlich beauftragt wurdet, würde ich eine GG abrechnen. Der Klageauftrag kam später, also würde ich auch hier eine 0,8 VG abrechnen. Für das Gespräch wäre dann eine Terminsgebühr angefallen. Eine Einigung ist aber nur in Höhe von 1,0 angefallen.
Demnach würde ich so abrechnen:
1,5 GG
./. 0,75 Anrechnung GG
0,8 VG
1,2 TG
1,0 EG
Entgelte
MwSt.[quote][/quote]
Also da ihr ja zunächst außergerichtlich beauftragt wurdet, würde ich eine GG abrechnen. Der Klageauftrag kam später, also würde ich auch hier eine 0,8 VG abrechnen. Für das Gespräch wäre dann eine Terminsgebühr angefallen. Eine Einigung ist aber nur in Höhe von 1,0 angefallen.
Demnach würde ich so abrechnen:
1,5 GG
./. 0,75 Anrechnung GG
0,8 VG
1,2 TG
1,0 EG
Entgelte
MwSt.[quote][/quote]
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
ging es da in diesem thread, wo curry das geschrieben hat, um den gleichen sachverhalt??
- Curry
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Ich hab´s auch grad nicht mehr im Kopf. Es verwirrt mich auch grad etwas.
Curry
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