Hallo!
Ich bin gerade dabei "auszumisten". Dabei ist mir eine Akte in die Hände gefallen, die bereits Ende 2004 hätte abgerechnet werden können. Ist sie aber nicht.
Geht das jetzt noch??? Oder gibt es da irgendwelche Vorgaben/Fristen/Verjährung ?
Wie lange kann man Rechnung stellen?
Verjährungsfrist ist 3 Jahre ab Kenntnis und Jahresende. [§§ 195, 199 BGB] Geht also nichts mehr.
- PeeDee
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Das wird wohl nichts mehr werden.
Verjährungsfrist ist 3 Jahre, also hätte Ende 2007 der MB rausgemusst.
Du kannst natürlich noch versuchen abzurechnen, aber wenn der Mandant sich auf Verjährung beruft, dann ist da nichts mehr zu machen.
Verjährungsfrist ist 3 Jahre, also hätte Ende 2007 der MB rausgemusst.
Du kannst natürlich noch versuchen abzurechnen, aber wenn der Mandant sich auf Verjährung beruft, dann ist da nichts mehr zu machen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Tina112
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Stimme Stine zu, aber wissen das die Mandanten?
Ich würde eine Rechnung stellen und schauen, ob sie bezahlt wird. Wenn nicht, Pech gehabt. Wenn doch, um so besser.
Haben das letztes Jahr glaube ich auch schon gehabt. Der Mandant rief dann damals an und wollte noch ein bisschen "handeln". So haben wir dann wenigstens einen Teil der Gebühren bekommen.
Ich würde eine Rechnung stellen und schauen, ob sie bezahlt wird. Wenn nicht, Pech gehabt. Wenn doch, um so besser.
Haben das letztes Jahr glaube ich auch schon gehabt. Der Mandant rief dann damals an und wollte noch ein bisschen "handeln". So haben wir dann wenigstens einen Teil der Gebühren bekommen.
Liebe Grüße
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
Probieren würde ich das auch... why not!?
Hab gestern übrigens ein Schreiben von Rechtsanwälten vom 26.12.2007 bekommen... *grübel - ob man damit eventuell weiter kommt??
Hab gestern übrigens ein Schreiben von Rechtsanwälten vom 26.12.2007 bekommen... *grübel - ob man damit eventuell weiter kommt??
Definitiv abrechnen. Forderungen verjähren ja nicht automatisch. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Verjährt ist der Anspruch wohl, aber wie schon gesagt wurde, würde ich erstmal abrechnen. Evtl. zahlt der Mdt. ja.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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sehe das auch wie Kimmy; also abrechnen und abwarten was passiert.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Kerstinchen
- Forenfachkraft
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Ich würde die Akte auch noch abrechnen.