Vergleich/Widerruf/Vergleich
es ist ein vergleich zustande gekommen, welcher vorsorglich widerrufen wurde, weil anwalt mdt. nicht erreichte. sodann kam vergleich doch noch zustande (ohne nochmals vor gericht zu verhandeln). wie siehts denn nu mit den gebühren aus? bekommen wir jetzt ne einigungsgebühr von 1,0 oder von 1,5 oder gar keine? vielen dank im voraus und ein schönes wochenende allen!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Ich gehe von einem gerichtlichen Verfahren aus (Widerruf!). Dann gibt es eine 1,0 Einigungsgebühr.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<