Vergleich/Widerruf/Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mollie

#1

16.06.2006, 15:16

es ist ein vergleich zustande gekommen, welcher vorsorglich widerrufen wurde, weil anwalt mdt. nicht erreichte. sodann kam vergleich doch noch zustande (ohne nochmals vor gericht zu verhandeln). wie siehts denn nu mit den gebühren aus? bekommen wir jetzt ne einigungsgebühr von 1,0 oder von 1,5 oder gar keine? vielen dank im voraus und ein schönes wochenende allen! :roll: :roll: :roll:
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NORTHERN DINO
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#2

16.06.2006, 17:50

Ich gehe von einem gerichtlichen Verfahren aus (Widerruf!). Dann gibt es eine 1,0 Einigungsgebühr.
~ Grüßle ~
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