Abrategebühr bei OWi-Sachen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Dana_1977
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 14.05.2007, 21:30
Software: RA-Micro
Wohnort: Strausberg

#1

09.01.2008, 10:25

Wir haben unseren Mandanten von der Anfechtung der Verwarnung abgeraten, da es sich nur um ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5,00 EUR handelte. Bekommen wir dafür eine Gebühr?
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#2

09.01.2008, 10:34

Ich würd´s als Beratung betrachten.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#3

09.01.2008, 10:35

Soll das denn allen Ernstes abgerechnet werden??? 5,00 EUR Verwarnung, das steht ja in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden RA-Geb.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#4

09.01.2008, 12:36

Soll das denn allen Ernstes abgerechnet werden??? 5,00 EUR Verwarnung, das steht ja in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden RA-Geb.
Da muss ich mich anschließen. Nochmals mit Chef reden, ob er nicht vielleicht verzichtet.

Sonst würde ich über Beratung abrechnen, eine "Abrategebühr" gibt es m. E. nicht.
Benutzeravatar
Schlaubi wieder da
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 07.09.2010, 11:14
Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
Software: Andere
Wohnort: Bramborg

#5

09.01.2008, 12:45

Wie kommen Mandanten nur darauf, wegen 5,00 € sich ne Rechtsberatung zu holen???

Es sei denn da steht ne RSV hinter ......*frechgrins*
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Antworten