Abrategebühr bei OWi-Sachen?
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Ich würd´s als Beratung betrachten.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Soll das denn allen Ernstes abgerechnet werden??? 5,00 EUR Verwarnung, das steht ja in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden RA-Geb.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- butterflybabe
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Da muss ich mich anschließen. Nochmals mit Chef reden, ob er nicht vielleicht verzichtet.Soll das denn allen Ernstes abgerechnet werden??? 5,00 EUR Verwarnung, das steht ja in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden RA-Geb.
Sonst würde ich über Beratung abrechnen, eine "Abrategebühr" gibt es m. E. nicht.
- Schlaubi wieder da
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Wie kommen Mandanten nur darauf, wegen 5,00 € sich ne Rechtsberatung zu holen???
Es sei denn da steht ne RSV hinter ......*frechgrins*
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Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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