Wir haben außergerichtlich für unseren Mdt. Mietmängelbeseitigung beim Vermieter geltend gemacht und haben angedroht, die Kaltmiete (550,00 EUR) um 15 % zu mindern. Nun soll ich abrechnen. Wonach berechne ich den Wert? Finde keine passende Vorschrift. Wiederkehrende Leistung (dreieinhalbfacher Wert des einjährigen Bezuges)???
Danke.
Gegenstandswert/Mietminderung?
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15 % der Miete x 12
§ 41 V GKG schreibt als Gegenstandswert nunmehr den Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung, bzw. möglichen Mieterhöhung vor.
§ 41 V GKG schreibt als Gegenstandswert nunmehr den Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung, bzw. möglichen Mieterhöhung vor.
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Danke Dir!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Guten Morgen. Ich hänge mich mal einfach hier ran
Ich habe auch eine Abrechnung zur Mietminderung zu machen. Wir haben allerdings eine Mietminderung nur für 3 Monate gefordert. Ist dann mein Streitwert dennoch x 12 oder der Mietminderungsbetrag x 3 Monate?
Ich habe auch eine Abrechnung zur Mietminderung zu machen. Wir haben allerdings eine Mietminderung nur für 3 Monate gefordert. Ist dann mein Streitwert dennoch x 12 oder der Mietminderungsbetrag x 3 Monate?
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Hallo,
ich habe gerade den selben Fall vorliegen. Bei uns ging es auch um die Geltendmachung einer Mietminderung für 3 Monate.
@Liesel: Wo kann ich denn nachlesen, dass dann nicht der 12-fache Wert genommen wird?
LG
ich habe gerade den selben Fall vorliegen. Bei uns ging es auch um die Geltendmachung einer Mietminderung für 3 Monate.
@Liesel: Wo kann ich denn nachlesen, dass dann nicht der 12-fache Wert genommen wird?
LG
- Liesel
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Bei einer Feststellungsklage berechnet sich der Gebührenstreitwert nach § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO. Allerdings muss hier § 9 S. 2 ZPO beachtet werden.
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Wir waren nur außergerichtlich tätig. Ich habe noch etwas recherchiert und bin nun auch der Meinung, dass für den Gegenstandswert nach § 41 Abs. 5 GKG lediglich die 3 Monate in Höhe der Mietminderung berücksichtigt werden kann.
- Liesel
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Für die Bestimmung des SW ist es nicht relevant, dass ihr nur außergerichtlich tätig gewesen seid.
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