Gegenstandswert/Mietminderung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

09.01.2008, 09:02

Wir haben außergerichtlich für unseren Mdt. Mietmängelbeseitigung beim Vermieter geltend gemacht und haben angedroht, die Kaltmiete (550,00 EUR) um 15 % zu mindern. Nun soll ich abrechnen. Wonach berechne ich den Wert? Finde keine passende Vorschrift. Wiederkehrende Leistung (dreieinhalbfacher Wert des einjährigen Bezuges)???
Danke.
StineP

#2

09.01.2008, 09:31

15 % der Miete x 12

§ 41 V GKG schreibt als Gegenstandswert nunmehr den Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung, bzw. möglichen Mieterhöhung vor.
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#3

09.01.2008, 09:48

Danke Dir!!!
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Daisy

#4

23.07.2015, 09:55

Guten Morgen. Ich hänge mich mal einfach hier ran ;)

Ich habe auch eine Abrechnung zur Mietminderung zu machen. Wir haben allerdings eine Mietminderung nur für 3 Monate gefordert. Ist dann mein Streitwert dennoch x 12 oder der Mietminderungsbetrag x 3 Monate?
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#5

23.07.2015, 10:08

3 Monate
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#6

23.07.2015, 10:14

Danke für die schnelle Hilfe :wink2
LuisaJL
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#7

21.10.2015, 09:47

Hallo,

ich habe gerade den selben Fall vorliegen. Bei uns ging es auch um die Geltendmachung einer Mietminderung für 3 Monate.

@Liesel: Wo kann ich denn nachlesen, dass dann nicht der 12-fache Wert genommen wird?

LG
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#8

21.10.2015, 10:03

Bei einer Feststellungsklage berechnet sich der Gebührenstreitwert nach § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO. Allerdings muss hier § 9 S. 2 ZPO beachtet werden.
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#9

21.10.2015, 10:07

Wir waren nur außergerichtlich tätig. Ich habe noch etwas recherchiert und bin nun auch der Meinung, dass für den Gegenstandswert nach § 41 Abs. 5 GKG lediglich die 3 Monate in Höhe der Mietminderung berücksichtigt werden kann.
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#10

21.10.2015, 11:03

Für die Bestimmung des SW ist es nicht relevant, dass ihr nur außergerichtlich tätig gewesen seid.
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