keine Kostennote für 2300GG,Geltendmachung in Klage möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra S.
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#21

07.01.2008, 18:42

Geht die Vollstreckung aus dem "Freistellungs"-Urteil dann so einfach durch? Glaube mich zu erinnern, dass die Freistellung als unvertretbare Handlung angesehen wird und man dann logischerweise nach § 888 ZPO vollstrecken muss. Hat jemand von euch den Freistellungsanspruch schon mal erfolgreich vollstreckt?
Liebe Grüße
von Sandra
rosa

#22

10.01.2008, 11:43

Ich muss hier leider nochmal nachfragen, mein chef hat nämlich zwischen den jahren selbst einen mahnbescheid ausgefüllt und hat dort die 2300 RVG mit aufgenommen. Wir haben die gegenseite aber noch nie zur zahlung unserer gebühren aufgefordert. Ich kann doch keine forderung in einen mb aufnehmen von der der gegner gar nichts weiß….. versteh ich nicht….. steh ich auf der leitung?
rosa

#23

10.01.2008, 16:46

keiner weiß was zu dem Thema??? :(
Janin

#24

10.01.2008, 16:58

in diesem fall ist keine gebühr nach 2300 angefallen. dein chefchen hat das falsch gemacht. wenn gegner kein rechtsmittel einlegt und ihr nen titel bekommt, habt ihr glück gehabt. richtig ist das aber nicht.
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Curry
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#25

10.01.2008, 16:58

Aber wenn doch ein Aufforderungsschreiben raus ist?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Janin

#26

10.01.2008, 17:00

@curry: es ist doch kein aufforderungsschreiben raus, sondern gleich mb. deshalb ist keine gg angefallen.
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Curry
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#27

10.01.2008, 17:02

Ich hab es so verstanden, dass ein Schreiben raus ist, wo aber nicht zur Zahlung der Gebühren aufgefordert wurde. Nun, das sollte wohl noch geklärt werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Kimmy

#28

10.01.2008, 17:52

Immi hat geschrieben:Ich muss hier leider nochmal nachfragen, mein chef hat nämlich zwischen den jahren selbst einen mahnbescheid ausgefüllt und hat dort die 2300 RVG mit aufgenommen. Wir haben die gegenseite aber noch nie zur zahlung unserer gebühren aufgefordert. Ich kann doch keine forderung in einen mb aufnehmen von der der gegner gar nichts weiß….. versteh ich nicht….. steh ich auf der leitung?
wenn ihr außergerichtlich tätig gewesen seid und Auftrag hierzu hattet, sind außergerichtliche Gebühren angefallen. Diese können dann auch m.E. im MB eingetragen werden. Es kommt ja nicht auf die Abrechnung an, sondern auf das, was man getan hat.
Wenn ihr aber eine ganz neue Sache bekommen habt und Dein Chef macht MB und trägt dann ne Gebühr Nr. 2300 ein, ist das völliger Quatsch ;-)
StineP

#29

10.01.2008, 18:10

Rischtisch...

Die GG ist nicht dann entstanden, wenn Ihr die Gegenseite zur Zahlung auffordert, sondern sobald Ihr Informationen einholt/die Akte anlegt/die Gegenseite mal anschreibt. Die GG ist dennoch entstanden.
Janin

#30

10.01.2008, 18:12

genau sag ich doch. und chef hat ja gleich mb beantragt, ohne vorher gegenseite zur zahlung aufgefordert zu haben.
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