Zuerst Klageverfahren dann Streitverkündung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marie

#1

04.01.2008, 10:55

Hallo

ich bräucht mal eure Hilfe:

Ich hab hier eine dicke fette Akte und blick nicht so ganz durch. :oops:

Es gab ein Klageverfahren in dem wir Beklagte waren. Diese Klage wurde dann zurückgenommen (wir haben ganz normal abgerechnet).

Kurz darauf wurde uns in dem selben Verfahren der Streit verkündet (derselbe Kläger, ein anderer Beklagter und wir als Streitverkündeter). Es wurde jetzt ein Vergleich geschlossen.

Muss ich jetzt meine erste Abrechnung vom "normalen" Klageverfahren bei meiner Abrechnung im "Streitverkündgungsverfahren" abziehen/anrechnen?
Sind das verschiedene Angelegenheiten nach § 17 RVG oder diesselbe Angelegenheit nach § 16 RVG? :?:
Ich bin mir hier überhaupt nicht sicher.

Vielen Dank schonmal...
Marie
JonesJess
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#2

04.01.2008, 11:11

Das sind verschiedene Angelegenheiten, du kannst getrennt abrechnen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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angel30
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#3

04.01.2008, 11:24

:zustimm
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Klopfer
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#4

04.01.2008, 17:57

Es müssten ja auch zwei verschiedene gerichtliche Aktenzeichen sein; also zwei verschiedene Verfahren somit zwei Abrechnungen.
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
Marie

#5

05.01.2008, 12:55

Es ist eben ein und dasselbe Gerichtsaktenzeichen. Das hat mich ja auch verunsichert.
Der Klägervertreter hat das Verfahren wieder aufgenommen (nachdem es unterbrochen wurde) und gleichzeitig gegen uns die Klage zurückgenommen. Der neue BEklagtenvertreter hat dann uns den Streit verkündet.
Also alle die ich bis jetzt gefragt haben, haben gemeint, dass es zwei verschiedene Angelegenheiten sind.
Ich hab jetzt auch so abgerechnet.
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Maeva
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#6

10.09.2010, 10:12

Wie ist das eigentlich, kann ich, wenn wir Streitverkündete sind, der Gegenseite, die uns den Streit verkündet hat, bei einem Vergleich unsere Kosten aufgeben???????
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gkutes

#7

10.09.2010, 16:01

das muss explizit im Vergleich geregelt sein, wer eure Kosten trägt. Ansonsten bleibt ihr drauf sitzen
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Maeva
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#8

11.09.2010, 18:34

schade, aber danke! :D
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