ich bräucht mal eure Hilfe:
Ich hab hier eine dicke fette Akte und blick nicht so ganz durch.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Es gab ein Klageverfahren in dem wir Beklagte waren. Diese Klage wurde dann zurückgenommen (wir haben ganz normal abgerechnet).
Kurz darauf wurde uns in dem selben Verfahren der Streit verkündet (derselbe Kläger, ein anderer Beklagter und wir als Streitverkündeter). Es wurde jetzt ein Vergleich geschlossen.
Muss ich jetzt meine erste Abrechnung vom "normalen" Klageverfahren bei meiner Abrechnung im "Streitverkündgungsverfahren" abziehen/anrechnen?
Sind das verschiedene Angelegenheiten nach § 17 RVG oder diesselbe Angelegenheit nach § 16 RVG?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Ich bin mir hier überhaupt nicht sicher.
Vielen Dank schonmal...
Marie