Hallo wer kann mir helfen? Problem: Meine Chefin ist als alleinige Sachbearbeiterin aus famil. Gründen im Ausland. Habe heute Post erhalten, habe nicht damit gerechnet, da alle Fristen noch vorher bearbeitet udn rausgeschickt wurden. Wir haben heute eine Klage zugestellt bekommen, wie üblich Frist 2 Wochen (Verteidigungsabsicht)... Ablauf: 04.01
am 07.01 ist die Rechtsanwältin wieder da.
nur notfristen dürfen doch nicht verlängert werden, telefonisch habe ich niem. erreichen können beim AG... Bitte hilft mir.. kann ich da noch denb Antrag auf Verlängerung stellen
EILT!!! NOTFRIST
- PeeDee
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kannst Du nicht i. A. selbst unterschreiben.
Notfristen sind nicht zu verlängern.
Wenn Du es drauf ankommen lassen willst/musst/kannst dann lass die Frist verstreichen, es ergent ein VU und dagegen kann dann Einspruch eingelegt werden. Das wäre aber jetzt keine sooo tolle Lösung.
Notfristen sind nicht zu verlängern.
Wenn Du es drauf ankommen lassen willst/musst/kannst dann lass die Frist verstreichen, es ergent ein VU und dagegen kann dann Einspruch eingelegt werden. Das wäre aber jetzt keine sooo tolle Lösung.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- schneewittchen1984
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habt ihr keinen urlaubsvertreter der unterschreiben kann?
ich weiss nicht ob ich im Auftrag unterschreiben kann als RA-Fachangstellte??? außergerichtlich tue ich das immer, aber es ist eben eine Notfrist, selber unterschreiben ist mir auch eingefallen aber keine Ahnung, stehe echt jetzt da und weiss nicht weiter
- schneewittchen1984
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oder text vorformulieren und den mandaten die verteidigung selber anzeigen lassen..
das habe ich aber zuvor noch nie gemacht.. die klageerwiderung macht die Anwältin ja wenn sie wieder da ist, es geht mir nur um die Verteidigung. kann sie dann später ihn vertreten???wir sind nämlich schon beigeordnet, d. h. die Klage haben wir seitens AG erhalten
- schneewittchen1984
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vor welchem gericht ist denn die klage? vor m LG herrscht ja Anwaltszwang, da könnte der mandant die verteidigungsanzeige nicht selber machen. aber warum sollte er es sonst nicht selber unterschreiben können?
das einzig gute daran ist, wir sind beim Amtsgericht. Meine Frage ist, wenn der Mandant die Verteidigung selber macht, kann dann die Anwältin die ERwiderung einreichen, nicht dass man denkt, Mandant wird ohne anwalt den Prozess durchführen. ahhh wenn ich i. A, unterschreiben dürfte...wenn nur wüsste, ob das geht...