Guten Morgen,
kurze Frage: Wir sind Kläger; Beklagte hat Berufung eingelegt und sie auf anraten des Gerichts zurückgezogen. Während der für die Gegenseite laufenden Fristen hat meine Chefin mit der Beklagten - nicht mit ihren Bevollmächtigten - mal verhandelt.
Gibt es neben der Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr?
Vielen Dank schon mal
L.G. Tanja
Terminsgebühr?
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- butterflybabe
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Vielleicht sollte man deine Chefin mal auf die BRAO hinweisen, sofern ein Prozessbevolllmächtigter auf der Gegenseite bestellt ist, darf nicht mehr mit dem Beklagten selber verhandelt werden.hat meine Chefin mit der Beklagten
ich wäre wegen des obigen Grundes vorsichtig, hier eine Terminsgebühr anzusetzen. Vielleicht in der Rechnung an Mdt aber höchst wahrscheinlich nicht in einem Kostenfestsetzugnsverfahren.
Ich stimme butterflybabe da voll zu. Eine Terminsgebühr würde ich hier NUR ansetzen, wenn die gegnerischen RAe gesagt haben, dass Deine Chefin sich direkt mit dem Beklagten in Verbindung setzen soll.
Barbara