Hallo Ihrs,
ich habe mal wieder eine Frage.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung plus Verhandlung hierüber. Da bekomme ich doch eine 0,3 Gebühr (plus 1,2 Terminsgebühr??).
Dann Übergang ins Hauptsacheverfahren plus Verhandlung, Urteil, Berufung und Verhandlung in der Berufung. Wie muss ich das jetzt abrechnen? Die 0,3 rechne ich auf jeden FAll nicht an, die bekomme ich immer (§17 Nr.4 verschiedene Angelegenheit) aber ich bin mir nicht sicher, ob ich ne 1,2 Terminsgebühr neben der 0,3 bekomme?! und dann ganz normal die Gebühren für die gerichtlichen Verfahren?
Ich bin verwirrt! Kann mir einer helfen bitte?
Vielen Dank sagt die weihnachtsgestresste
Felicity
Einstweilige Verfügung
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wieso denn 0,3 ?
Du bekommst eine 1,3 Verfahrensgebühr
Du bekommst eine 1,3 Verfahrensgebühr
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
ach natürlich, ich war in meiner Verwirrtheit beim Ordnungsmittelantrag. hab ich verwechselt----entschuldigt bitte.
Dann hat sichdas alles von selbst erklärt.
Vielen Dank für die Hirntätigkeitsanregung!
Dann hat sichdas alles von selbst erklärt.
Vielen Dank für die Hirntätigkeitsanregung!