Nicht anrechenbarer Teil GeschG / Beklr / gewonnen - was tun

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Andreas

#1

07.06.2006, 15:45

Hallo,

der Beitragstitel sagt es eigentlich schon.

Wir haben grade folgenden Fall :

Wir vertreten den Beklagten außergerichtlich, anschließend gerichtlich und gewinnen, also Klageabweisung der gegnerischen Klage. Mandant ist rechtschutzversichert.

Jetzt ist ja ein Teil der Geschäftsgebühr nicht anzurechnen - wie geht Ihr da vor ? Fordert Ihr die Gegenseite außergerichtlich auf zur Erstattung dieses Betrages ?
ole.jacob
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#2

07.06.2006, 16:35

Das ist mal eine spannende Frage. Damit haben wir uns letztens auch kurz befasst. Die Anwältin meinte, dass man das eigentlich im Wege der Widerklage geltend machen sollte, da man ja als Klägervertreter auch den nichtanrechnenbaren Teil einklagt. Haben wir aber noch nicht gemacht. Verfahren läuft auch noch.

Bin mal gespannt auf die Anworten.
Andreas

#3

07.06.2006, 16:54

Ich habe jetzt zunächst mal die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert.

Bin auch gespannt auf die Antwort - vielleicht wird ja anstandslos gezahlt :wink:
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#4

07.06.2006, 17:16

Etwas Konkretes dazu ist mir ad hoc auch nicht geläufig. Ich tendiere ebenfalls zur Widerklage-Methode. Sicher ist nur, dass die halbe Gebühr nicht im Wege der Kostenfestsetzung berücksichtigt wird.
~ Grüßle ~
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#5

11.06.2006, 19:04

Widerklage wird wohl als Beklagte die einzige Möglichkeit sein, als Kläger natürlich als Nebenforderung geltend machen, sonst müsstet ihr extra n Mahnbescheid o.ä. machen und das kostet weitere GK.
Andreas

#6

12.06.2006, 08:27

Jetzt ist ja das Verfahren schon abgeschlossen, in dem wir als Beklagtenvertreter gewonnen haben, also Widerklage geht nicht mehr.

Dann bleibt wohl nur noch der MB.

Aber wie ich sehe, scheint es noch wenig praktische Erfahrung mit dieser Konstellation zu geben :nachdenk
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#7

12.06.2006, 13:37

ja, nur wer zahlt die Gerichtskosten?

.eigentlich nicht. hat man ja öfters. in anderen Foren hab ich das schon mehrmals gelesen.
Jara
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#8

12.06.2006, 14:32

Habe auf einem Gebührenrechts-Seminar gelernt, dass man die halbe Geschäftsgebühr widerklagend geltend macht!
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#9

12.06.2006, 16:22

danke Jana, aber soweit waren wir schon. es geht hier aber - wie schon mehrmals geschrieben - nicht mehr, da der Prozess bereits beendet ist.
Jara
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#10

12.06.2006, 16:50

Hey Pepsi,

was ist das denn für ne blöde Antwort!

das hab ich auch gesehen, dass der Prozess beendet ist und wollte lediglich für die Zukunft kurz einbringen, was ich dazu gelernt habe!

Vielleicht ein bißchen heiß heute :lol:
Trink doch mal ne Pepsi.

Außerdem heiße ich "Jara" und nicht "Jana"
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