Nicht anrechenbarer Teil GeschG / Beklr / gewonnen - was tun

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

12.06.2006, 22:04

ich sauf ja schon wie ne Kuh, aber hilft trotzdem nicht.

ich meinte ja nur, dass wir das schon gesagt hatten, das das im Wege der Widerklage geltend gemacht werden soll und als Kläger als Nebenforderung. sorry JARA ;-)
Andreas

#12

13.06.2006, 06:54

Friedlich bleiben bitte :wink:

Wenn es sich um einen Schadenersatzanspruch handelt, trägt die weiteren, neuen Verfahrenskosten im übrigen dann wohl die Gegenseite.
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Pepsi
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#13

13.06.2006, 07:53

axo stimmt, aber können die nicht einwenden, dass man die Kosten schon vorher hätte geltend machen können?
Jara
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#14

13.06.2006, 10:49

Ich hab gerade ein ähnliches PRoblem:

Kläger vertreten, versehentlich halbe Geschäftsgebühr nicht eingeklagt und jetzt blöderweise auch noch einen Vergleich mit Kostenaufhebung geschlossen.

Dann ist ja wohl nichts mehr zu machen, oder?
Andreas

#15

13.06.2006, 12:46

@Pepsi:
Diese Gefahr halte ich eigentlich für eher klein.

@Jara:
Da könnte euch der Vergleich "das Genick brechen", weil die Kosten ja im Vergleich mitgeregelt sind. Kommt wohl drauf an, wie der Vergleich genau lautet, aber ich gehe davon aus, daß Ihr die halbe GG abschreiben könnt.
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