Abrechnung (vorzeitige Endung des gerichtlichen Verfahrens)
Verfasst: 11.12.2007, 15:42
Folgender Fall:
wir wurden außergerichtlich beauftragt, die Gegenseite wegen einer Forderung in Höhe von 2500,00 € zur Zahlung aufzufordern.
Diese hatte geantwortet, dass sie nicht zahlen und einer Klage entgegensehen.
Danach wurden wir beauftragt, Klage gegen die Gegenseite einzureichen.
Diese haben wir gefertigt mit einem Streitwert von nur noch 2.200,00 € (der Rest hat sich irgendwie erübrigt?!)
Die Klage wurde nur an den Mdten in Entwurf weitergeleitet und wir hatten uns nochmals telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt und die Sache erörtert..
Nachdem diese bei ihrer Haltung geblieben ist, hatten wir nochmals alles geprüft und haben unseren Mdten schließlich doch von einer Klageerhebung abgeraten.
Jetzt soll ich mit der RS-Versicherung abrechnen.
Ich würde das so machen:
außergerichtlich:
Ggstwert: 2.500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
gerichtlich:
Ggstwert: 2.200,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
Meint ihr dass dies korrekt ist?
Insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren?!
Und dann – hat die Besprechung mit der Gegenseite auch eine Gebühr ausgelöst?
Ich denke wohl eher nicht...?!
[hr][hr]
wir wurden außergerichtlich beauftragt, die Gegenseite wegen einer Forderung in Höhe von 2500,00 € zur Zahlung aufzufordern.
Diese hatte geantwortet, dass sie nicht zahlen und einer Klage entgegensehen.
Danach wurden wir beauftragt, Klage gegen die Gegenseite einzureichen.
Diese haben wir gefertigt mit einem Streitwert von nur noch 2.200,00 € (der Rest hat sich irgendwie erübrigt?!)
Die Klage wurde nur an den Mdten in Entwurf weitergeleitet und wir hatten uns nochmals telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt und die Sache erörtert..
Nachdem diese bei ihrer Haltung geblieben ist, hatten wir nochmals alles geprüft und haben unseren Mdten schließlich doch von einer Klageerhebung abgeraten.
Jetzt soll ich mit der RS-Versicherung abrechnen.
Ich würde das so machen:
außergerichtlich:
Ggstwert: 2.500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
gerichtlich:
Ggstwert: 2.200,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
Meint ihr dass dies korrekt ist?
Insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren?!
Und dann – hat die Besprechung mit der Gegenseite auch eine Gebühr ausgelöst?
Ich denke wohl eher nicht...?!
[hr][hr]