Abrechnung (vorzeitige Endung des gerichtlichen Verfahrens)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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YEAH00
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#1

11.12.2007, 15:42

Folgender Fall:

wir wurden außergerichtlich beauftragt, die Gegenseite wegen einer Forderung in Höhe von 2500,00 € zur Zahlung aufzufordern.

Diese hatte geantwortet, dass sie nicht zahlen und einer Klage entgegensehen.

Danach wurden wir beauftragt, Klage gegen die Gegenseite einzureichen.
Diese haben wir gefertigt mit einem Streitwert von nur noch 2.200,00 € (der Rest hat sich irgendwie erübrigt?!)

Die Klage wurde nur an den Mdten in Entwurf weitergeleitet und wir hatten uns nochmals telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt und die Sache erörtert..

Nachdem diese bei ihrer Haltung geblieben ist, hatten wir nochmals alles geprüft und haben unseren Mdten schließlich doch von einer Klageerhebung abgeraten.

Jetzt soll ich mit der RS-Versicherung abrechnen.

Ich würde das so machen:

außergerichtlich:
Ggstwert: 2.500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV


gerichtlich:
Ggstwert: 2.200,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV


Meint ihr dass dies korrekt ist?

Insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren?!

Und dann – hat die Besprechung mit der Gegenseite auch eine Gebühr ausgelöst?

Ich denke wohl eher nicht...?!
[hr][hr]
Gast

#2

11.12.2007, 15:44

Da ihr ja bereits einen Klagauftrag hattet und nach dem Klagauftrag mit der Gegenseite gesprochen habt, ist die Terminsgebühr auch angefallen.
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Curry
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#3

11.12.2007, 15:45

Erstmal würde ich so abrechnen, wie du es schon geschrieben hast.

Bezüglich der Terminsgebühr, das Gespräch was mit der Gegenseite geführt wurde, war das ein Gespräch um eine Einigung herbeizuführen? Dann könnte durchaus eine Terminsgebühr abgerechnet werden.
Curry

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blauekaros
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#4

11.12.2007, 15:46

:zustimm
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#5

11.12.2007, 15:48

naja man muss dazu vlt sagen, dass die Gegenseite ein RA ist und meine Chefin hat sich lt. Notiz mit diesem über den Sachverhalt unterhalten (ziemlich komplex) und dann hat die Gegenseite gemeint, dass wir doch klagen sollen und er dann widerklage erhebet usw.

Ich denke mal, dass meine chefin schon grundsätzlich sich einigen wollte in dem Telefongespräch?!
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Curry
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#6

11.12.2007, 15:50

Hm, wenn da nur der Sachverhalt erörtert wurde und nicht unbedingt von einer Eingigung die Rede war (sondern eben nur, dass ihr rechtlich keine Möglichkeiten habt), dann kann die Terminsgebühr auch nicht anfallen - meiner Meinung nach.

Vielleicht solltest du das nochmals mit deiner Chefin besprechen.
Curry

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#7

11.12.2007, 15:52

:thx ok werde ich machen - wenn sie nicht nur immer soooo kurz angebunden wäre :?
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Sandra S.
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#8

11.12.2007, 20:15

Curry hat geschrieben:Hm, wenn da nur der Sachverhalt erörtert wurde und nicht unbedingt von einer Eingigung die Rede war (sondern eben nur, dass ihr rechtlich keine Möglichkeiten habt), dann kann die Terminsgebühr auch nicht anfallen - meiner Meinung nach.
Sehe ich anders. Ich meine, die Terminsgebühr ist auch angefallen, wenn beide Parteien die Sache erörtern, egal ob es jetzt ausdrücklich darum ging, sich zu einigen oder nicht. Außerdem bezweckt man ja mit jeder Besprechung mit der Gegenseite, die Sache irgendwie aus der Welt zu schaffen, oder? Sonst bräuchte man sich ja auch nicht besprechen :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
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