Noch mehr verwirrt! Meine Vermutung geht zu dem was Pepsi sagt. Aber was ist die eigentliche Gebühr.
Bitte vertagen! Bin ja dankbar für alle Hilfe, aber ich kann nicht mehr.
Ich scann dir morgen mal den Text aus dem RVG und stellt ihn hier mit ein. Können wir dann weiter reden?
Bitte!
Erhöhungsgebühr Klage/Widerklage
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Der "Fred" ist mittlerweile recht unübersichtlich, ich rate einfach mal, worum es geht:
Auf Beklagtenseite werden 2 Parteien vertreten. Beide haben eine Klage über 4000 € abzuwehren und eine Partei erhebt Widerklage in Höhe von 2000 €. Wenn das so richtig ist, dann beträgt der Gesamtstreitwert 6000 €, nach dem die VG entsteht. Die Erhöhungsgebühr kann nur nach 4000 € berechnet werden, da nur insoweit beide Parteien mit der gleichen Angelegenheit am Gesamtstreitwert beteiligt sind (Klageabwehr). Die TG bemisst sich wieder nach 6000 €, wenn über den vollen Wert verhandelt wurde, wovon auszugehen ist.
Auf Beklagtenseite werden 2 Parteien vertreten. Beide haben eine Klage über 4000 € abzuwehren und eine Partei erhebt Widerklage in Höhe von 2000 €. Wenn das so richtig ist, dann beträgt der Gesamtstreitwert 6000 €, nach dem die VG entsteht. Die Erhöhungsgebühr kann nur nach 4000 € berechnet werden, da nur insoweit beide Parteien mit der gleichen Angelegenheit am Gesamtstreitwert beteiligt sind (Klageabwehr). Die TG bemisst sich wieder nach 6000 €, wenn über den vollen Wert verhandelt wurde, wovon auszugehen ist.
~ Grüßle ~
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GUUUUUUT =)StineP hat geschrieben:GEFUNDEN!! =)
Wie es der Zufall so will, gab es hier vor kurzem einen ähnlichen Fall:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=194351
*gg
1,3 VG (Wert 6000)
0,3 Erhöhung (Wert 4000)
1,2 TG (Wert 6000)
Entgelte
MwSt.
Danke, 13... Mich hat das schon ganz kirre gemacht.
- Soenny
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Hallo, da bin ich wieder.
Sorry Stine gestern ging einfach nicht mehr.
Ich habe den Text jetzt mal eingescannt und versuche den mal als Anhang einzustellen.
Kann man das lesen?
Sorry Stine gestern ging einfach nicht mehr.
Ich habe den Text jetzt mal eingescannt und versuche den mal als Anhang einzustellen.
Kann man das lesen?
Ja, kann man. Ich gebe mich allerdings mit der Antwort von 13 zufrieden. Er als Dpl.Rpfl. weiß das zuverlässig