Erhöhungsgebühr Klage/Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#11

10.12.2007, 17:23

DOCH!

1 x aus 4000 und
1 x aus 2000 ?

Beide zusammen dürfen aber nicht Höher sein als wenn ich 1,6 aus Gesamtstreitwert genommen hätte, so lese ich das jedenfalls grade :oops: Nr. 357

Ich sage ja, nicht mein Tag heute!
StineP

#12

10.12.2007, 17:26

Eine Verfahrensgebühr kann doch nicht zweimal entstehen...

Hilfe.

Ich bin jetzt echt irritiert...
StineP

#13

10.12.2007, 17:31

So... noch nen Kaffee später komm ich doch wieder dahin, was dein BV dir sagt.

BV sagt, ich soll abrechnen:

VG aus 4000,00 €
Erhöhung aus 6000,00 €
TG aus 6000,00 €

Erhöhung eben aus 6000!

Nehmen wir das mal auseinander.. Der zuerst betrachtete Mandant, für den eben die Erhöhung nicht geltend gemacht wird, den vertretet ihr ja nun mal nur aus 4000 €... right? right..

Dann wäre es (ohne Widerklage) ja so:

1,3 VG aus 4000
0,3 EG aus 4000


ABER: Ihr habt ja für den Widerklage eingelegt, heißt, sein "Teil", nämlich die EG erhöht sich nochmal um einen Wert von 2000 - nämlich den der Widerklage.

Kann das vielleicht hinkommen?

Man, mich macht das kirre
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Soenny
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#14

10.12.2007, 17:33

Ja und ich erst!

Hast du das RVG für Anfänger? Nr. 357.

Du kennst dich doch hier aus, wen könnte man mal fragen?

Doofe Widerklagen!

Das Urteil ist schon der Hammer:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
1.233,94€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.1.2007 sowie 181,54€ vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerbeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Widerkläger 1.514,03€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.1.2007 sowie 233,76€ vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird zurückgewiesen.
3. Von den Gerichtkosten zahlen der Kläger alleine 46 %‚ die Widerbeklagten als Gesamtschuldner24 %‚ der Widerkläger 10% und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zahlen die Beklagten als Gesamtschuldnerzu 20%, der Widerkläger zu 10%. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2 und 3. zahlt der Widerkläger zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zahlt der Kläger zu 70 %. Die außergerichtlichen Kosten des Widerklägers zahlen die Widerbeklagten als Gesamtschuldrier zu 70%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Widerkläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Summe. Den übrigen Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung einer anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Summe abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Schön, oder?
StineP

#15

10.12.2007, 17:35

OH MY GOD!!!

Das BUch hab ich nicht hier. Bin zuhause. Aber ich googel mal wie wild und finde das raus - VERSPROCHEN
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#16

10.12.2007, 17:35

Nun bin ich langsam auch total durcheinander und ehrlich gesagt auch froh, dass ich nun Feierabend habe. :) Aber Stine, das hört sich für mich logischer an als einfach die Erhöhung nach 2.000,-- € zu berechnen. Da es eine Widerklage ist würde ich dem dann so auch zustimmen. Nun bin ich aber zu faul um meinen Kommentar zu wälzen und werde nun auch los.

Diskutiert nicht mehr so viel, das zermatscht um diese Uhrzeit das Gehirn zu sehr ;)
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#17

10.12.2007, 17:37

Bin auch dafür, daß wir die Sache auf morgen vertragen

Einverstanden?
StineP

#18

10.12.2007, 17:37

GEFUNDEN!! =)

Wie es der Zufall so will, gab es hier vor kurzem einen ähnlichen Fall:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=194351

*gg

1,3 VG (Wert 6000)
0,3 Erhöhung (Wert 4000)
1,2 TG (Wert 6000)
Entgelte
MwSt.
StineP

#19

10.12.2007, 17:38

Bleibt hier und schaut *ggggg

Ist doch schöner, wenn man was abhaken kann =)
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#20

10.12.2007, 17:39

Abgehakt und schönen Feierabend :)
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