Praxisgemeinschaft: 2 Auftraggeber?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hello

#1

05.12.2007, 22:54

Hallo alle zusammen!
Hab auch mal wieder eine Frage. :?: :?:

Wir machen Forderungseinzug für eine Praxisgemeinschaft (2 Zahnärzte).

Sind das nun 2 Auftraggeber oder ist das eher eine GbR, wo man nicht die Erhöhungsgebühr verlangen kann?

Und dann noch: Sind Zahnärzte vorsteuerabzugsberechtigt, oder nicht?

Bisher haben wir dem Schuldner auch die Steuern in Rechnung gestellt. Aber ich wollte doch noch mal auf Nummer sicher gehen.
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Sandra S.
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#2

05.12.2007, 23:32

Hallo Hello :D
Hello hat geschrieben:Sind das nun 2 Auftraggeber oder ist das eher eine GbR, wo man nicht die Erhöhungsgebühr verlangen kann?
Ich denke, das ist ähnlich wie bei einer Bürogemeinschaft bei Anwälten. Die Anwälte sind jeweils selbständig, haben sich aber nur zusammengeschlossen. Würde also in deinem Fall zu 2 Auftraggeber tendieren, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Kannst ja nochmal bei denen nachfragen, müssen ja wissen, ob sie eine GbR sind oder nicht :wink:

Hello hat geschrieben:Und dann noch: Sind Zahnärzte vorsteuerabzugsberechtigt, oder nicht
Zahnärzte berechnen doch selbst auch keine Umsatzsteuer (is irgendwo im UStG geregelt, wenn ich mich richtig erinnere). Deswegen können sie auch keine Vorsteuer ziehen. Würde also sagen, keine Vorsteuerabzugsberechtigung!
Liebe Grüße
von Sandra
Hello

#3

05.12.2007, 23:49

Puh, dann haben wir es ja richtig gemacht mit der Steuer. Danke, für die Antwort. :thx

Hinsichtlich der Auftraggeberanzahl guck ich dann noch mal in den Büchern nach.
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Pepsi
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#4

06.12.2007, 08:21

ja wer steht denn alles auf der Rechnung? frag sie doch, ob sie ne GbR sind, wie sollen wir das errätseln..
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