Hallo alle zusammen!
Hab auch mal wieder eine Frage.
Wir machen Forderungseinzug für eine Praxisgemeinschaft (2 Zahnärzte).
Sind das nun 2 Auftraggeber oder ist das eher eine GbR, wo man nicht die Erhöhungsgebühr verlangen kann?
Und dann noch: Sind Zahnärzte vorsteuerabzugsberechtigt, oder nicht?
Bisher haben wir dem Schuldner auch die Steuern in Rechnung gestellt. Aber ich wollte doch noch mal auf Nummer sicher gehen.
Praxisgemeinschaft: 2 Auftraggeber?
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo Hello
Ich denke, das ist ähnlich wie bei einer Bürogemeinschaft bei Anwälten. Die Anwälte sind jeweils selbständig, haben sich aber nur zusammengeschlossen. Würde also in deinem Fall zu 2 Auftraggeber tendieren, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Kannst ja nochmal bei denen nachfragen, müssen ja wissen, ob sie eine GbR sind oder nichtHello hat geschrieben:Sind das nun 2 Auftraggeber oder ist das eher eine GbR, wo man nicht die Erhöhungsgebühr verlangen kann?
Zahnärzte berechnen doch selbst auch keine Umsatzsteuer (is irgendwo im UStG geregelt, wenn ich mich richtig erinnere). Deswegen können sie auch keine Vorsteuer ziehen. Würde also sagen, keine Vorsteuerabzugsberechtigung!Hello hat geschrieben:Und dann noch: Sind Zahnärzte vorsteuerabzugsberechtigt, oder nicht
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Puh, dann haben wir es ja richtig gemacht mit der Steuer. Danke, für die Antwort.
Hinsichtlich der Auftraggeberanzahl guck ich dann noch mal in den Büchern nach.
Hinsichtlich der Auftraggeberanzahl guck ich dann noch mal in den Büchern nach.