Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Supersekretärin
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#1

30.11.2007, 18:12

Hallo, ich hab ein Problem, hoffe da kann mir jemand helfen.
Ein Verfahren soll abgerechnet werden, in welchem schon Gerichtstermin und Urteil usw. gewesen sind. Nun haben wir uns aber im nachhinein mit dem Gegner bzgl. des Urteils nochmal verglichen. (Eigentlich ganz blöd :? ) Dieser Vergleich wurde nicht gerichtlich protokolliert. Welche Einigungsgebühr fällt denn jetzt an - 1,0 oder 1,5? Denn es war ja eigentlich schon gerichtlich anhängig, aber das ist ja abgeschlossen und ist ja jetzt im Grunde was neues oder?!
Danke schonmal!
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Sunny
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#2

30.11.2007, 18:14

Also ich würd ne 1,5 abrechnen, da der Vergleich ja nicht gerichtlich protokolliert wurde.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Janin

#3

30.11.2007, 18:53

ja über was habt ihr euch geeinigt?? dass der gegner den urteilsbetrag in raten zahlt?
Kimmy

#4

30.11.2007, 19:22

Wenn ihr vom Urteiltenor abweicht, außergerichtlich, würde ich sagen, fällt eine 1,5 EG an. Der Rechtsstreit ist schließlich rechtskräftig beendet und daher ist kein Rechtsstreit mehr anhängig, so wie es das RVG vorsieht für die 1,0 EG.
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13
NORTHERN DINO
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#5

30.11.2007, 19:38

Kimmy hat geschrieben:Wenn ihr vom Urteiltenor abweicht, außergerichtlich, würde ich sagen, fällt eine 1,5 EG an. Der Rechtsstreit ist schließlich rechtskräftig beendet und daher ist kein Rechtsstreit mehr anhängig, so wie es das RVG vorsieht für die 1,0 EG.
Well done, Kimmy! :zustimm
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#7

30.11.2007, 19:45

also ich würd nur ne 1,0 nehmen, denn die fällt an, sobald klage eingereicht wurde. egal ab vom tenor abgewichen wird. es geht immer noch um die anhängige forderung. so hab ich das gelernt. was meint ihr?
Janin

#8

30.11.2007, 19:46

@momo: so ähnlich habe ich auch gedacht. deshalb wollte ich erst mal wissen, über was die sich geeinigt haben.
Kimmy

#9

30.11.2007, 19:48

Aber wenn der Rechtsstreit durch Urteil beendet ist und das Urteil rechtskräftig ist, ist die Sache ja nicht mehr anhängig.

Schaut mal, nehmt das Urteil und macht damit ZV. Dann schließt ihr einen Teilzahlungsvergleich ohne, dass der GVZ beauftragt gewesen wäre, was für ne Gebühr nehmt ihr?
Janin

#10

30.11.2007, 19:48

ja ok da haste auch wieder recht.
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