EILT! hebegebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
juni
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#21

29.11.2007, 22:48

Das hat nix mit "Dorf" zu tun, Jupp. Ich bin "Stadt" und für uns gehört das auch zum "Service". Deshalb habe ich ja nachgefragt, ob die Mandanten quasi überhaupt gefragt werden, wie sie das haben wollen.

Wir berechnen auch keine Hebegebühr, denn es ist uns lieber, wenn wir selbst den Zahlungseingang kontrollieren können, als dass die Versicherung an den Mandanten direkt zahlt, der es dann u. U. nicht mal für nötig findet, überhaupt Bescheid zu geben, dass das Geld eingegangen ist und wir noch - teilweise mehrfach - nachhaken müssen.

Der (Zeit-)Aufwand mit der Nachfragerei beim Mandanten und dem "Nachlaufen", bis man entsprechende Informationen bekommt, würde im Endeffekt mehr kosten, als wenn wir selbst den Zahlungseingang überwachen und das Geld dann für kostnix weiterleiten.
Jupp03/11

#22

29.11.2007, 22:49

Der (Zeit-)Aufwand mit der Nachfragerei beim Mandanten und dem "Nachlaufen", bis man entsprechende Informationen bekommt, würde im Endeffekt mehr kosten, als wenn wir selbst den Zahlungseingang überwachen und das Geld dann für kostnix weiterleiten.
so ist es
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Soenny
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#23

30.11.2007, 10:15

Die Antwort von Juni versteh ich ehrlich gesagt nicht so ganz.

Es ist euch lieber, daß z.B. die Vers. an euch zahlt. Das ist klar, das ist hier auch so. Es möchte wohl niemand dem MA hinterhertelefonieren, bis der dann bei der Bank war usw.

Aber, daß ihr dann nicht mal Hebegebühren verlangt, ist nach meinen Erfahrungen unwirtschaftlich.

Ihr habt doch den ganzen Aufwand mit prüfen, ob Geld da, weiterleiten an MA, falls kein Konto bekannt, nachfragen und und und.

Bei uns steht bereits in der Mandatsbestätigung, daß wir z.B. bei Unfall- und ZV-Sachen die Hebegebühr für Gelder, die wir erhalten und weiterleiten berechnen und wie hoch die ist.

Es kommen zwar manchmal Nachfragen nach dem Motto: Was ist das denn, eine Hebegebühr (der Ausdruck ist auch wirklich dämlich), aber wenn man den Leuten das dann richtig erklärt, ist es o.k.

Ich weiß ja nicht, was ihr so für Sachen macht, aber wenn ihr viele Unfallsachen habt, wie das hier der Fall ist, kommt schon mal was zusammen.
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butterflybabe
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#24

30.11.2007, 11:49

:zustimm ASoenny

Sehe ich ebenfalls so, wir berechnen die Hebegebühr in der Kanzlei ebenfalls und es gibt einzelne Mandanten, die nachfragen, aber das sind nicht viele.

Auch das weit verbreitete Gerücht, dass sich dann vielleicht Mandanten einen anderen Anwalt suchen, trifft bei uns nicht zu. Wir haben einige Unternehmen, für die wir die Unfallregulierung die Forderungseintreibung übernehmen. Wir schreiben denen dann nur noch, dass die Hebegebühr von .... € in Abzug gebracht wurde.
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Soenny
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#25

30.11.2007, 14:37

@Butterflybabe

Richtig! Ich kann mich noch an die Worte unseres ehem. Bürovorstehers erinnern, als ich das eingeführt habe: "Nein, niemals, das geht doch nicht. Das haben wir nie gemacht." usw.

Bis jetzt hatte ich nie Probleme damit, weil die Mandanten das eben mit der Mandatsbestätigung sofort mitgeteilt bekommen.
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dundine
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#26

30.11.2007, 14:50

wir haben auch keine hebegebühr genommen. ist zwar sicherlich auf die dauer unrentabel, aber naja... darf man die hebegebühr ohnehin nur abrechnen, wenn der mandant vorher explizit gefragt wurde, ob er das geld direkt auf sein konto haben möchte oder das über den anwalt gehen soll in verbindung mit den kosten der hebegebühr... kann mich dunkel daran erinnern, sowas in der schule mal gehört zu haben.

in meiner alten kanzlei war das mit der hebegebühr ohnehin nicht machbar, weil diejenige, die die buchhaltung und damit weiterleitung von fremdgeldern machte, weder refa ist noch sonst irgendwelche ahnung vom fach hatte... *grins*
juni
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#27

30.11.2007, 22:27

ASoenny hat geschrieben:Aber, daß ihr dann nicht mal Hebegebühren verlangt, ist nach meinen Erfahrungen unwirtschaftlich.
Wir haben viele Unfälle mit Schadenhöhen, die einem die Tränen in die Augen treiben. Um wenigstens 25,00 EUR zu bekommen, braucht's ja einen Schaden von 2.500,00 EUR. Deshalb ist es für uns eher dann unwirtschaftlich, wenn wir jedes Fitzelchen an Hebegebühr den Mandanten belasten.
ASoenny hat geschrieben:Ihr habt doch den ganzen Aufwand mit prüfen, ob Geld da, weiterleiten an MA, falls kein Konto bekannt, nachfragen und und und.
Der einzige Aufwand besteht für uns in 1 x Überweisung an Mandant. - Und das ist eindeutig weniger Arbeit, als das Geld an den Mandanten zu überweisen und vorher noch eine Rechnung zu schreiben.

Wir bekommen dann zwar ein paar Euro weniger, haben dafür aber auch die Akte schneller vom Tisch.

Die Geldeingänge werden sowieso ja immer geprüft und zugeordnet. Da fallen doch ein paar mehr überhaupt nicht ins Gewicht. Die Konten der Mandanten sind uns bekannt, da sie bei der Besprechung in die Fragebogen für Anspruchsteller eingetragen werden - und falls das mal vergessen wurde, reicht maximal 1 Brief zum Nachfragen; meist hängen die Leute ja sowieso alle paar Tage am Telefon und wollen wissen, ob endlich Geld da ist, so dass man im Grunde nur abwarten braucht, dann kommt die evtl. mal fehlende Kontonummer von alleine.
Und was dann jetzt unter "und und und" an Aufwand noch hingehören würde, fällt mir jetzt partout nicht ein, denn mit der Buchung der Fremdgeldauszahlung ist das Thema ja dann erledigt.
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wissensdurst
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#28

10.04.2008, 10:35

Also ich habe mittlerweile unsere Vollmachten so umgestellt, dass zweimal unterschrieben werden muss, einmal die Vollmacht an sich und einmal die Geldempfangsvollmacht extra. Wenn einer also nicht einwilligt, wird keine Hebegebühr abgerechnet, auch wenn der Schuldner doch an uns zahlen sollte.

Nochmal eine Frage: Mein Abrechnungsprogramm fragt mich, wenn ich die Hebegebühr abrechne, ob es eine Dokumentenpauschale mit abrechnen soll. Wie ist das bei euch? Rechnet ihr nur die reine Hebegebühr ab oder auch dazu noch eine Dokumentenpauschale?
rosa

#29

10.04.2008, 10:39

ich habe das thema damals in der schule schon angesprochen bei meinem gebührenrechtslehrer, er sagte dass -zumindest damals- das etwas umstritten wäre. wenn ich nachweisen kann, dass wir die überweisungsträger per post schicken, dann DARF ich auslagen berechnen, unsere kanzlei ist allerdingt direkt NEBEN der bank und da sagte er dass das nicht geht, allgemein aber JA
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#30

10.04.2008, 13:11

Ich glaube, ich werde das mit der Dokumentenpauschale auch lassen. Wir bekommen zwar unsere Kontoauszüge per Post geschickt, aber da es das Geschäftskonto betrifft, fallen hier ja quasi keine Extragebühren an für das betreffende Verfahren.
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