Hilfe Hilfe, Einigungsgebühr!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Christina83
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#1

31.05.2006, 14:13

Hallo! Bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Folgender Fall: Mandant hat Forderung gegen Gegenseite. Wir stellen in Verzug und fordern zur Zahlung des Betrages nebst Zinsen und RA-Kosten auf. Es kommt eine Antwort, dass sie derzeit nicht bezahlen kann, jedoch eine Lebensversicherung auflöst um die Forderung auszugleichen. Wir warten ab. Nach 3 Monaten kommt eine erste Zahlung, der komplette Hauptsachebetrag. Jedoch ohne Zinsen und Kosten. Auf weitere Anmahnung kommt dann die Zahlung der Zinsen.

Hiernach haben wir dann eine Einigungsgebühr abgerechnet, da wir uns auf den Standpunkt gestellt haben, dass durch das Abwarten und die ja unstreitig erfolgte Ratenzahlung diese angefallen ist.

Die Gegenseite hat jetzt einen RA eingeschaltet, der uns unsere Einigungsgebühr streichen will.

Was meint ihr dazu??
Andreas

#2

31.05.2006, 14:28

Die Einigung besteht m.E. in der Verpflichtung Eurerseits, zuzuwarten und keine weiteren Maßnahmen einzuleiten, was letztlich auch so geschehen ist.

Mit welchen Argumenten will der Gegner-RA euch die Einigungsgebühr absprechen ?
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Christina83
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#3

31.05.2006, 14:38

Ja genau so seh ich das auch! Und außerdem meine ich, dass die Einigungsgebühr durch die Ratenzahlung ebenfalls entstanden ist. Die Gegenseite hat zwar den Hauptforderungsbetrag bezahlt, allerdings muss ich diesen ja erst mal auf Zinsen und Kosten verbuchen, weswegen hier von der Hauptforderung ja immer noch was offen steht.

Die gegnerischen Anwältin will sie uns absprechen, weil sie meint, der Forderungsbetrag wäre in einem bezahlt worden und fertig. Es wäre keine Ratenzahlung zustande gekommen....
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13
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#4

31.05.2006, 14:58

@ Christina83:

Genauso sehe ich das auch. Fragt doch mal den gegnerischen RA, ob er schon mal was vom § 367 BGB gehört hat:

§ 367 BGB

Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Zuletzt geändert von 13 am 31.05.2006, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Andreas

#5

31.05.2006, 14:59

Ich würde sie anrufen und fragen, ob sie es auf ein Klageverfahren ankommen lassen will, und das dann auch durchziehen.

Im Übrigen noch ein wenig zur Argumentation :

Gem. Nr. 1000 VV RVG entsteht die Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht.

Es lag hier nicht nur ein Anerkenntnis vor; eure Mandantschaft hat dadurch nachgegeben, daß sie sich auf Teilzahlungen einließ. Zusätzlich hat die Gegenseite die Schuld anerkannt und auch die vereinbarten Raten, wenn auch teilweise verspätet, geleistet.

Auch im Hinblick auf <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Nr. 1000 VV RVG, Rn. 63, ist eine Einigungsgebühr zweifelsohne entstanden.
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Christina83
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#6

31.05.2006, 15:06

Gut, vielen Dank. Werde das mal meinem Chef alles so erklären, er hat jetzt natürlich schon wieder Panik, wir hätten was falsches abgerechnet.

Außerdem besaß die Gegenseite ja noch die Frechheit, uns anzudrohen uns an die Kammer zu melden, wegen der Einigungsgebühr!!!
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Schnecke
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#7

31.05.2006, 15:10

Wir sichern uns deshalb immer ab, sobald wir Ratenzahlung vereinbaren wird in die Vereinbarung mit aufgenommen, daß die Einigungsgebühr angefallen ist!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Christina83
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#8

31.05.2006, 15:14

Ja das stimmt schon, bei uns war nur das Problem, dass wir nicht wussten, ob jetzt der komplette Betrag ausgeglichen wird oder nicht....
Andreas

#9

31.05.2006, 15:43

@Christina:
Na, der würde ich mal Dampf machen.

Ruf sie doch mal an und sag ihr, daß sie gerne ihre Unkenntnis des RVG der Kammer zur Kenntnis bringen darf :teufel
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Christina83
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#10

31.05.2006, 16:17

Ja Andreas da haste recht, ich finde es gibt nichts schlimmeres als Anwälte die alle anderen Anwälte als Feinde ansehen und so nen Mist verzapfen!
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