Terminsgebühr bei Versäumnisurteil?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Susan84
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#1

23.11.2007, 11:39

Hallo,

der Beklagte (Gegner) hat Frist zur Klageerwiderung versäumt. Das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil an den Beklagten erlassen. Mein Chef meint, ich soll die Terminsgebühr abrechnen. Fällt in diesem Fall wirklich eine Terminsgebühr an?
Sonja78
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#2

23.11.2007, 11:40

Nur eine 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG
StineP

#3

23.11.2007, 11:40

Fällt sie... In Höhe von 0,5.... (ne, 13?? hast du mir sooo schön erklärt) =)
Janin

#5

23.11.2007, 12:18

hier fällt eine 0,5 gebühr an.
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NORTHERN DINO
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#6

23.11.2007, 13:00

Genau, Löwin, da liegste rischtisch... :wink:
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dieJenny
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#7

30.04.2008, 10:49

Hab dann auch mal noch ne "blöde" Frage..
Ladung zum Termin, Bei RA anwesend, nur der RA der Gegenseite teil mit, dass er nciht zur Sache verhandelt, es ergeht also VU.
ich nehme doch nur eine 0,5 TG oder? Lieben Dank
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Smilie
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#8

30.04.2008, 11:10

Hat der RA noch mit dem Richter gesprochen?

Wenn nicht, dann nur die 0,5 Terminsgebühr.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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rena
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#10

07.05.2008, 09:15

Bei uns wurde auch VU im schriftlichen Vorverfahren erlassen, 0,5?
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