Hallo,
der Beklagte (Gegner) hat Frist zur Klageerwiderung versäumt. Das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil an den Beklagten erlassen. Mein Chef meint, ich soll die Terminsgebühr abrechnen. Fällt in diesem Fall wirklich eine Terminsgebühr an?
Terminsgebühr bei Versäumnisurteil?
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, Löwin, da liegste rischtisch...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Hab dann auch mal noch ne "blöde" Frage..
Ladung zum Termin, Bei RA anwesend, nur der RA der Gegenseite teil mit, dass er nciht zur Sache verhandelt, es ergeht also VU.
ich nehme doch nur eine 0,5 TG oder? Lieben Dank
Ladung zum Termin, Bei RA anwesend, nur der RA der Gegenseite teil mit, dass er nciht zur Sache verhandelt, es ergeht also VU.
ich nehme doch nur eine 0,5 TG oder? Lieben Dank
Hat der RA noch mit dem Richter gesprochen?
Wenn nicht, dann nur die 0,5 Terminsgebühr.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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