Verfahren beim Bundesarbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

31.08.2005, 15:11

Hallo Mitstreiter...
bin noch neu hier, hab lange gesucht, wo ich mal meine Fragen loswerden kann, vielleicht hilft mir hier jemand weiter!
Ich bin ausgebildete Refa, fortgebildete Rechtsfachwirtin aber schon seit längerem als "Sekretärin" tätig...
hab da jetzt ein PRoblem mit dem RVG - das kenn ich nicht so genau... leider
Also Folgendes:
Wir vertreten vor dem BAG zwei Mandanten (die Beklagten), der Kläger hatte gegen verschiedene Beschlüsse des LAG Revisionsbeschwerde eingelegt... diese wurde nun verworfen und dem Kläger die Kosten für die Revisionsbeschwerden auferlegt... meine Frage: wir haben nur einen Schriftsatz gemacht wo wir uns bestellt haben und den Antrag gestellt, die Revisionsbeschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen... weiter ist nix passiert.
kann ich jetzt ein Kostenfestsetzungsverfahren durchführen und wo? beim LAG oder dem damit vorher befassten Gericht = ArbG??? und sieht meine Abrechnung ungefähr so aus:
1,6 Verfahrensgebühr nach 3506 o. 3509??
0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008
Postpauschale, MWst...

DANKE Für jeden TIPP!!!
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happykitcat
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#2

31.08.2005, 15:29

Hallo Korolla,

erst einmal herzlichst :welcome im Forum.

So nun zu Deiner Frage, da habe ich auch gleich noch eine hinterher. Du schreibst, dass die Revisionsbeschwerde verworfen wurde, meinst Du damit, der Kläger hat sie zurückgezogen oder wurde sie zurückgewiesen?

Da ihr bereits Anträge gestellt habt, könnt ihr die Kosten m. E. nach gegen den Kläger festsetzen lassen. Dies geschieht immer beim Eingangsgericht (ich denke mal somit beim ArbG) - wenn Du Dir nicht sicher bist, rufe einfach mal dort an und frage nach.

Bei den Gebühren liegst Du m. E. mit
1,6 Verfahrensgebühr nach 3506
0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008
zzgl. Post und USt. ganz richtig.

Sonnige Grüße an die Elbe aus Berlin

Katja :pc
schau immer nach vorne, nie zurück
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Gast

#3

01.09.2005, 10:03

Danke dir...
Die Revisionsbeschwerden wurden laut Tenor des BAG - Beschlusses:
verworfen! Der Kläger würde sie niemals zurücknehmen... der ist seit 6 jahren stur!!!
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