Kosten"inkasso" für Rechtsschutzvers.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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infinity
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#1

22.11.2007, 13:42

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Verkehrsunfallsache mit einer wirklich saublöden Versicherung auf der Gegenseite. Soweit alles erledigt bis auf die Kosten. Ich hatte einen mordsmäßigen Aufwand, aber außer meiner 1,8 Geschäftsgebühr wollen sie mir keine 0,8 Verfahrensgebühr (Klage hatte ich schon gefertigt) und die 1,2 Terminsgebühr (hatte sie mehrfach schriftlich und telefonisch zur außergerichtlichen Zahlung geprügelt, während ich an der Klage gearbeitet habe) bezahlen.

Ich habs mir dann einfach gemacht, die Zahlung der gegn. Vers. und den Vorschuss der eigenen RSV in einen Topf geworfen, meine Endabrechnung gemacht und den Rest an die RSV ausgekehrt mit dem Hinweis, dass die Sache hier für mich erledigt ist.

Nun meint die RSV, dass ihres Erachtens ein Kostenerstattungsanspruch gegeben ist und ich die weiteren Gebühren von der gegnerischen Haftpflicht zurückholen soll.

Nun meine Frage: Ich hab wirklich keine Lust, mir hier ein Bein auszureißen, ohne dafür bezahlt zu werden. Die Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruches ist doch m. E. eine neue Angelegenheit, für die mich die Rechtsschutzversicherung bezahlen müsste, oder? Sie hat doch keinen Anspruch gegen mich, dieses Geld zu holen...

Hat da irgendjemand Erfahrungsberichte anzubieten?

Vielen Dank vorab.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

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Summerof77
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#2

22.11.2007, 14:20

Mh, wenn die gegnerische Versicherung nicht alle Gebühren bezahlt, die RSV dieses auch nicht will, ist wohl der Mandant selbst dran. Ob nun die Abrechnungsvariante richtig war, kann ich nicht beurteilen. Ich hätte zumindest noch versucht, die weiteren Gebühren gegenüber der gegnerischen Versicherung zu begründen. Obwohl es sicherlich streitig ist, denn die meisten Versicherungen zahlen nur die GG und daß noch nicht mal immer in der Höhe, die man selbst für angemessen hält.

Die Frage ist natürlich auch, ob nicht aus diesem Grunde die RSV doch für die restlichen Kosten verantwortlich gewesen wäre....

Andererseits scheint die RSV ja der Ansicht zu sein, daß diese Mehr- Gebühren auf jeden Fall zu erstatten wären. Wenn dem so ist, würde ich wirklich nochmals unter Begründung und ggf. Androhung einer Klage die gegnerische Versicherung anschreiben.
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#3

22.11.2007, 14:53

Also meine Gebühren habe ich ja alle - Zahlung gegn. Vers. + Vorschusszahlung der RSV lag über meinem Gesamthonorar. Für mich ist die Sache somit fertig.
Nun will die RSV aber, dass die Kosten, die die gegn. Vers. noch nicht gezahlt hat, auch von dieser erstattet werden.
Die Akte wäre aus unserer Sicht ablagereif, nur dass ich jetzt für die RSV noch Kosten zurückholen soll...
Es ist auch nicht so, dass ich den hiesigen Gebührenanspruch nicht begründen könnte. Es geht nur darum, ob ich das "für umme" für die RSV machen muss. Ist ja quasi ne neue Angelegenheit und es ist absehbar, dass es hier mit einem Schreiben nicht getan sein wird. Wer vergütet mir das?
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#4

23.11.2007, 11:42

Hallo,

wirklich niemand eine Ahnung?

:cry:
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