leidiges Thema: Beratungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

17.11.2007, 10:36

Es geht um die Anrechnung. Habe folgendes Problem:

0,55 Beratungsgebühr und 0,3 Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben. Normalerweise wird die Beratungsgebühr ja voll auf die Geschäftsgebühr angerechnet. Wie verhält es sich mit der Anrechnung jedoch bei dieser Konstellation? Oder wird dann gar nichts angerechnet?
Kimmy

#2

17.11.2007, 10:53

Bei der Anrechnung gibt es eine ganz einfache Regel: Immer der niedrigere Wert und der niedrigere Satz werden angerechnet. Also bei Dir dann statt 0,55 nur 0,3.
StineP

#3

17.11.2007, 11:08

Genau... Aus dem einfachen Grund, weil kein negativer Wert nach der Anrechnung stehen bleiben darf.

Die Rechnung würde demnach so aussehen:

0,55 Beratungsgebühr

0,3 für ein einfaches Schreiben
- 0,3
Auslagen.

So verbleibt dann nur noch die 0,55 Gebühr.
Susan84
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#4

17.11.2007, 11:08

hallo,

die beratungsgebühr muss immer voll auf die geschätsgebühr angerechnet werden. da deine beratungsgebühr (hier: 0,55) höher ist als deine geschäftsgebühr (hier: 0,3), darfst du nur 0,3 beratungsgebühr abziehen, also:

0,3 geschäftsgebühr
- 0,3 beratungsgebühr.
Gast

#5

17.11.2007, 13:24

Das ist ja doof! Sowas ähnliches hatte ich mir schon gedacht, wusste es allerdings nicht 100 %-ig. Unser Anwaltsprogramm hat nämliches beides ohne Anrechnung stehen lassen. Da ich mir selbst auch nicht so sicher war, hab ich es erstmal stehen lassen. Somit ist die Rechnung also falsch. Mist. Kann ich das nochmal irgendwo nachlesen? Wo steht das genau geschrieben? Danke für eure schnellen Antworten!!! :wink:
StineP

#6

17.11.2007, 13:54

Was genau willst du nachlesen?? Dass eine Anrechnung überhaupt stattfindet oder dass man in dem Fall nur die kleinere Gebühr anrechnet?
Gast

#7

17.11.2007, 14:13

StineP hat geschrieben:Was genau willst du nachlesen?? Dass eine Anrechnung überhaupt stattfindet oder dass man in dem Fall nur die kleinere Gebühr anrechnet?
..., dass man in dem Fall nur die kleinere Gebühr anrechnet. :wink:
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Pepsi
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#8

17.11.2007, 18:19

was habt ihr denn für ein Programm? (trag das dochmal bitte in dein Profil ein, dann erübrigen sich solche fragen :thx )
StineP

#9

17.11.2007, 22:50

Das Programm ist doch völlig unwichtig, Pepsi!

Nicy: Das steht nicht direkt drin. Das gebietet die Logik. Du kannst doch keine negative Gebühr haben.. Wie willst du das berechnen?
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#10

18.11.2007, 16:44

ööhm nein, RA M nimmt nämlich die Anrechnung selbst vor
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