Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yvy
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#1

13.11.2007, 09:40

huhu...

Habe ein kleines Denkproblem... und hoffe, dass mir jemand helfen kann

zuerst mal Sachverhalt:

Eheleute, Verkehrsunfall, Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in zwei Angelegenheiten, also getrennt voneinander. Die Versicherung zahlt dem Mann 500,00 und der Frau 200,00 €. Die Geschäftsgebühr werden also in der jeweiligen Höhe abgerechnet. Sodann tritt die Frau ihren restlichen Anspruch an den MAnn ab und der Mann klagt, Schadensersatz sowie den abgetretenen Anspruch ein. Mit der Versicherung wurde nun abgesprochen, dass diese 70 % des eingeklagten Anspruchs zahlt und wir die Klage zurücknehmen.

Mit der ABrechnung selbst habe ich keine Probleme, aber wie zur Hölle rechne ich die Geschäftsgebühr an?
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Bino
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#2

13.11.2007, 13:30

Hmmm ... gute Frage!!!
Habt ihr denn auch die Geschäftsgebühr für die Ehefrau als Schadensersatz mit eingeklagt?
Und die vom Ehemann auch?
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
eve

#3

13.11.2007, 13:39

Hat die Ehefrau den Schmerzensgeldanspruch an den Mann abgetreten? Das geht doch gar nicht.

Bitte mehr Infos
Yvy
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#4

13.11.2007, 14:13

Hui... moment, kenn die Sache nämlich auch nicht, hab die nur zum abrechnen auf den Tisch bekommen :roll:

:D

so ah moment ich glaub ich habs! :idea:

die Ehefrau hat Schmerzensgeld u. Schadensersatz bekommen, Kostennote wurde bezahlt und Sache erledigt. Weitere Schadensersatzansprüche trat sie an ihren Mann ab, welche dieser mit eigenen Ansprüchen geltend machte. Außergerichtliche GEbühren wurden geltend gemacht, jedoch nur betreffend die Geschäftsgebühr des Ehemannes. Ist wohl auch so richtig, denn nach der Abtretung hatte die eine Angelegeheit mit der anderen ja nix mehr zu tun. Der Vorgang betreffend die Ehfrau war erledigt. Somit hab ich doch jetzt auch kein Anrechnungsproblem mehr oder bin ich jetzt völlig bekloppt! :?:
eve

#5

13.11.2007, 14:14

Lach. Ne, Du bist nicht "bekloppt" und liegst mit Deiner Vermutung richtig
Yvy
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#6

13.11.2007, 14:16

YIPPPIIIEEEE :D und schon wieder ein Problem gelöst! Aber danke!!! :-)
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