Guten Morgen zusammen,
ich soll eine ZV-Akte abrechnen, bin mir nur bzgl. der Gebühren nicht ganz sicher.
Haben kombinierten ZV-Auftrag eingereicht. GV teilte mit, dass Schuldner bereits eV geleistet hat. Wir haben dann eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis angefordert. Dann wurde umfangreiche Korrespondenz mit dem Anwalt des Schuldners geführt und eine Einigung bzgl. der Zahlung getroffen.
Wie würdet ihr abrechnen?
Wie Zwangsvollstreckungssache abrechnen?
- butterflybabe
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- butterflybabe
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Ist aus einem Zivilprozess entstanden, ist aber bereits abgerechnet.
Meinst du wegen der Geschäftsgebühr?
Meinst du wegen der Geschäftsgebühr?
Jein.. Ich dachte eher an eine Einigungsgebühr. Dahin würde ich eher tendieren, da meiner Meinung nach neben der 0,3 ZV Gebühr, die ihr erhaltet (nur einmal für den ZV Auftrag, nicht aber für die eV), die GG nicht entstehen kann.
Warum sollte neben der Verfahrensgebühr nach 3309 VV keine Einigungsgebühr mehr entstehen?? Ich bin schon der Meinung, dass man auch eine 1,0 Einigungsgebühr nach 1000, 1003 zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer abrechnen kann.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Wer hat von Einigungsgebühr gesprochen?? Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass die GG nicht entstehen kann, eine EG jedoch schon!?
- butterflybabe
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Ich hätte evtl. so abgerechnet:
0,3 Nr. 3309 für ZV
0,3 Nr. 3309 für eV
1,3 Nr. 2300 für die Tätigkeit
1,5 Nr. 1000 für die Einigung.
Meiner Meinung nach, ist hier nähmlich die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung bereits beendet.
0,3 Nr. 3309 für ZV
0,3 Nr. 3309 für eV
1,3 Nr. 2300 für die Tätigkeit
1,5 Nr. 1000 für die Einigung.
Meiner Meinung nach, ist hier nähmlich die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung bereits beendet.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Meiner Meinung nach müsste so abgerechnet werden:
0,3 Nr. 3309 für ZV
0,3 Nr. 3309 für eV
1,0 Nr. 1003 für Einigung
0,3 Nr. 3309 für ZV
0,3 Nr. 3309 für eV
1,0 Nr. 1003 für Einigung
Curry
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- butterflybabe
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Und weshalb keine Geschäftsgebühr?