Huch!
Die Schlafmütze meldet sich zur Stelle... Es kam noch gar nix raus - die Akte ist noch nicht wieder auf meinem Tisch gelandet. Ich vergeß' es aber nicht!
LG, skugga
Reisekosten und Kanzleiort - Entscheidung verzweifelt gesuch
- Pepsi
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ja seid ihr denn des Wahnsinns.. natürlich sind Reisekosten (des Anwalts) erstattungsfähig und das schon seit ein paar Jahren..
da gibts irgendne Entscheidung, aber bei mir meckern die Gerichte mittlerweile nicht mehr und die Gegner auch nicht, die setzen genauso ihre Fahrtkosten dazu
wir haben hier nämlich immer das gleiche Problem, unser AG liegt 15 km entfernt in einem anderen Ort und auch bei PKH muss man die Reisekosten bekommen auch wenn der Beschluss lautet "zu den Bedinungen eines Anwalts am Gerichtsort", das ist nämlich "ungültig", aber sie versuchens bei PKH trotzdem immer wieder die netten Rpfl.
da gibts irgendne Entscheidung, aber bei mir meckern die Gerichte mittlerweile nicht mehr und die Gegner auch nicht, die setzen genauso ihre Fahrtkosten dazu
wir haben hier nämlich immer das gleiche Problem, unser AG liegt 15 km entfernt in einem anderen Ort und auch bei PKH muss man die Reisekosten bekommen auch wenn der Beschluss lautet "zu den Bedinungen eines Anwalts am Gerichtsort", das ist nämlich "ungültig", aber sie versuchens bei PKH trotzdem immer wieder die netten Rpfl.
@pepsi: Ich frag mich grad, was die Rpfl dafür können, wenn der Richter den PKH-Beschluss so abfasst, dass drin steht, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts.
Wir machen ja nu mal die Beschlüsse nicht und sind auch dran gebunden, wenn das drin steht. Ansonsten würde uns die Auszahlungsanordnung der Bezirksrevisor um die Ohren klatschen. Eine Auslegungsfrage besteht da nicht, ob Reisekosten ja oder nein. Ortsansässig heißt nun mal ohne.
Die einzige Möglichkeit die es gäbe, wäre doch die Beschwerde schon gegen den Bewilligungsbeschluss an sich. Später bei der Auszahlung ist der Zug abgefahren...
Wir machen ja nu mal die Beschlüsse nicht und sind auch dran gebunden, wenn das drin steht. Ansonsten würde uns die Auszahlungsanordnung der Bezirksrevisor um die Ohren klatschen. Eine Auslegungsfrage besteht da nicht, ob Reisekosten ja oder nein. Ortsansässig heißt nun mal ohne.
Die einzige Möglichkeit die es gäbe, wäre doch die Beschwerde schon gegen den Bewilligungsbeschluss an sich. Später bei der Auszahlung ist der Zug abgefahren...
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ja sorry, hab ich nicht dran gedacht.. bei mir gabs bisher auch nie probleme damit, nur wie kann ein Richter etwas beschließen was schon seit mindestens 2 Jahren nicht mehr zulässig ist!?
ich habs bisher immer ohne Beschwerde hinbekommen
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bei uns auch, trotzdem rechne ich mit Fahrtkosten ab und die werden auch bezahlt
aber beim KFB sehen das auch die gegnerischen Anwälte ein und rechnen das selbst mit ab
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Pepsi, daß das "schon seit ein paar Jahren" so ist, weiß ich nun auch, nachdem ich das nunmehr seit geschlagenen 18 Jahren mache. Mir ging es - und ich dachte, das sei bei der ursprünglichen Frage auch klar rausgekommen - nicht um die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten allgemein. Es geht hier darum, daß irgendein Wirrkopf mal entschieden hat, daß die Städte Frankfurt und Offenbach dermaßen nahtlos ineinander übergehen, daß damit das Überschreiten der üblichen Grenze des Kanzleiortes angeblich ausgehebelt sein soll (worüber ich mich vor drölf Milliarden Jahren gestritten und verloren habe und die Entscheidung nicht mehr finde, was kein Wunder ist, da ich in der entsprechenden Kanzlei 1999 aufgehört habe). Um PKH ging es im übrigen auch nicht.
@ Andreas: Ich habs immer noch nicht wieder auf dem Tisch gehabt; keine Ahnung, was el cheffe damit veranstaltet hat und warum. So langsam frag ich mich allerdings, warum er seinerzeit so ein Bohei drum gemacht hat, wenns ihm nun augenscheinlich nicht mehr wichtig ist.
@ Andreas: Ich habs immer noch nicht wieder auf dem Tisch gehabt; keine Ahnung, was el cheffe damit veranstaltet hat und warum. So langsam frag ich mich allerdings, warum er seinerzeit so ein Bohei drum gemacht hat, wenns ihm nun augenscheinlich nicht mehr wichtig ist.
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- NORTHERN DINO
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Eijne ähnliche Stadt-Konstellation gibt es übrigens in meinem LG-Bezirk auch, sogar BL-übergreifend: Langen und Bremerhaven. Dort gab es meines Wissens nach mit Reisekosten noch nie Probleme.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Annile
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Die Kilometer sind ja entstanden, ob Stadtübergreifend oder nicht. Das ist ja eigentlich egal.
Andere Rechtsanwälte bekommen ihre Fahrtkosten auch erstattet, auch wenn es sich lediglich um 15 Kilometer handelt, und ihr bekommt sie nicht, nur weil es in eurem Fall nicht Städteübergreifend ist.
Das mus man mal verstehen? Soll der Rechtsanwalt jetzt seine Kanzlei einen Ort weiter legen um Recht auf seine Fahrkosten zu bekommen?
Andere Rechtsanwälte bekommen ihre Fahrtkosten auch erstattet, auch wenn es sich lediglich um 15 Kilometer handelt, und ihr bekommt sie nicht, nur weil es in eurem Fall nicht Städteübergreifend ist.
Das mus man mal verstehen? Soll der Rechtsanwalt jetzt seine Kanzlei einen Ort weiter legen um Recht auf seine Fahrkosten zu bekommen?
Es Annile :hurra