Kostenfesetzungsverfahren nach Einspruch gegen VB
Verfasst: 06.11.2007, 13:34
hallo,
ich stehe im moment total auf dem schlauch.
wir haben für mandant gegen einen vollstreckungsbescheid einspruch eingelegt. nach langem hin und her wurde der einspruch als unzulässig verworfen und unser mandant hat die kosten des rechtsstreites zu tragen.
des weiteren haben wir antrag nach § 769 II zpo beantragt. dieser antrag wurde seitens des gerichtes zurückgewiesen. kosten gem. § 788 zpo.
die gegenseite hat jetzt kostenfestsetzung beantragt:
zweimal zwei verfahrensgebühren und eine terminsgebühr (termin hat statggefunden).
da jetzt der vollstreckungsbescheid seine wirkung hat, muss da nicht irgendwas angerechnet werden?
bitte helft mir, ich komme nicht weiter.
danke.
ich stehe im moment total auf dem schlauch.
wir haben für mandant gegen einen vollstreckungsbescheid einspruch eingelegt. nach langem hin und her wurde der einspruch als unzulässig verworfen und unser mandant hat die kosten des rechtsstreites zu tragen.
des weiteren haben wir antrag nach § 769 II zpo beantragt. dieser antrag wurde seitens des gerichtes zurückgewiesen. kosten gem. § 788 zpo.
die gegenseite hat jetzt kostenfestsetzung beantragt:
zweimal zwei verfahrensgebühren und eine terminsgebühr (termin hat statggefunden).
da jetzt der vollstreckungsbescheid seine wirkung hat, muss da nicht irgendwas angerechnet werden?
bitte helft mir, ich komme nicht weiter.
danke.