...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast
#1
05.11.2007, 14:18
Hallo Ihr Lieben,
als Neuling in diesem Forum begrüsse ich Euch erst mal recht herzlich.
Ich habe da mal eine Frage: Kann man für den Rechtsmittelverzicht in einer Ehescheidung eine Einigungsgebühr abrechnen? Man ist sich ja schließlich einig darüber, dass keine II. Instanz angewählt wird.
Wer hat damit Erfahrungen in der PKH-Abrechnung gemacht oder eine gerichtliche Entscheidung (positiv?).
Freue mich auf baldige Post zu diesem Thema
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PeeDee
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#2
05.11.2007, 14:21
Es gibt keine Einigungsgebühr (leider
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).
Es gibt nur einen Aussöhnungsgebühr und die auch nur, fall der RA daran mitwirkt, dass die Eheleute sich doch nicht scheiden lassen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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LuzZi
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#3
05.11.2007, 14:24
PeeDee hat geschrieben:Es gibt keine Einigungsgebühr (leider
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
).
Es gibt nur einen Aussöhnungsgebühr und die auch nur, fall der RA daran mitwirkt, dass die Eheleute sich doch nicht scheiden lassen.
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und willkommen
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