Betreuungsverfahren abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Yasmin
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#1

02.11.2007, 19:24

Hallo Leute,

meine Chefin hat beim Betreuungsgericht nachgefragt, ob es Vordrucke zur Beantragung der Vergütüng gibt, darauf hin verweist das Gericht wegen der Höhe und dem abrechenbaren Zeitraum auf das Vormünder- und Betreuervergütüngsgesetz (VBVG), das am 01.07.2005 in Kraft getreten ist. Die Abrechnung für den Zeitraum davor hätte noch nach alten Recht zu erfolgen. Nun zu meiner Frage, weiß vielleicht jemand, wie man hier abrechnet?

danke...
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Monte
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#2

02.11.2007, 19:58

Du berechnest gem. diesem Gesetz einen Stundensatz der zur Zeit bei (ich glaube!!!) 33 €/Stunde liegt.Das mal die Anzahl der Stunden,die angefallen sind (das muss dir deine Chefin nu schon sagen),Auslagen drauf (die darfst du ruhig genau angeben ) und Märchensteuer,dann noch den Abrechnungszeitraum angeben,fertig.
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Gast

#4

02.11.2007, 20:27

Ich glaube es sind sogar 35,00 € oder 44,00 €. Hab die Akte jetzt nicht mehr im Kopf, aber ich meine mal, 35,00 €/h oder 44,00 € abgerechnet zu haben.
Zuletzt geändert von Gast am 02.11.2007, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
Janin

#5

02.11.2007, 20:28

wir haben in unseren betreuungsakten stundenvereinbarung getroffen. aber so weit ich weiß, sind es 33,00 €.
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Taddy
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#6

02.11.2007, 21:01

Es kommt noch darauf an, ob Deine Chefin Berufsbetreuerin ist oder ehrenamtliche Betreuerin (jedenfalls, soweit ich das noch in Erinnerung habe).
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

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Yasmin
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#7

02.11.2007, 21:17

wie formuliere ich dann die Rechnung? Muss ich § anwenden...

z. B. 33 Std x 12 = 396,-
20,-
Summe 416
19 % u-Steuer
Endsumme
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Monte
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#8

03.11.2007, 10:57

Ja so in etwa.Kommt halt drauf an,ob deine Chefin Berufsbetreuerin ist oder halt nicht,das ist das eine.Das andere ist,dass du die genauen Auslagen abrechnen darfst (also wenn du genau weißt,für einen Aktenversand beispielsweise 6,00 Versandkosten gezahlt zu haben,darfst du das mit angeben.Wenn de dir da nich sicher bist,nimm besser die 20 € pauschale).
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#9

03.11.2007, 15:58

War Deine Chefin als Betreuerin tätig oder als Verfahrenspflegerin?

Es wird eine Pauschale abgerechnet; der Stundensatz beträgt 44,00 €. Es ist aber zu unterscheiden, ob der Betreute vermögend/ mittellos im Heim oder noch zu Hause wohnt. Die Anzahl der monatlichen Stunden variiert hierbei. Für einen Betreuten, der vermögend ist und noch zu Hause wohnt gibt es eine höhere Vergütung als für einen der im Heim wohnt und mittellos ist. Es ist auch darauf zu achten, wie lange jmd. schon unter Betreuung steht.
Ich könnte Dir am Montag eine Übersicht zufaxen.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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#10

03.11.2007, 16:24

@Tigerentchen:Kann ich die Übersicht auch mal bekommen?
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