problem mit rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

02.11.2007, 14:42

Hallo! Wir hatten im Juli 2007 einen MA beraten und über die RSV abgerechnet - es ging um Fragen des Umgangs- und Sorgerechts des Kindes. Jetzt im Oktober haben wir ihn über die Fragen des Ehegattenunterhaltes beraten. Die RSV verweigert jetzt die Zahlung mit dem Hinweis, dass "wegen der Trennung bereits ein Betrag angewiesen wurde und dass wegen eines Versicherungsfals keine zweite Erstberatung abgerechnet wird. Wir hatten in dem ersten Beleitschreiben angegeben, dass die Eheleute sich seit Januar getrennt haben..
Kann ich auf Zahlung bestehen, da es jetzt nicht um das Kind, sondern un die Ehefrau geht? Oder hat die RSV Recht? Freue mich jetzt schon auf Eure Antworten.
Tippse84

#2

02.11.2007, 14:45

Ich habe am Rande mal mitbekommen, dass die RSV in Familiensachen höchstens eine Beratung zahlt. Also ich nehme an, dass die RSV da vollkommen im Recht ist.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#3

02.11.2007, 14:49

o.k., aber wenn es um das Kind ging, war es doch eine andere Angelegenheit...
StineP

#4

02.11.2007, 14:54

Ich glaube, die RSV bezieht sich vielmehr darauf, dass es sich um eine Familienangelegenheit handelt. Wenn sie auf euer Vorbringen die Abrechnung nicht vornimmt und der Mandant das nicht zahlen kann, würde ich über BerH nachdenken...
Gast

#5

02.11.2007, 15:04

an Deiner Stelle würde ich dem Mandanten die Rechnung schicken und darauf hinweisen, daß die RS die Zahlung der Erstberatung abgelehnt hat. Gleichzeitig schickt ihr das Schreiben der RS mit.

Dann soll der Mandant sich mit der RS auseinandersetzen. Von wem ihr euer Geld bekommt, kann euch ja egal sein.
Tippse84

#6

02.11.2007, 15:14

:zustimm oder eben wirklich BerH
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#7

02.11.2007, 18:09

ich stimme Preußi zu. der kostenschuldner ist so oder so der mandant. nur dass die RSV sozusagen für ihn zahlen soll.

um sicher zu sein, könnte man natürlich auch die versicherungsbedingungen des mandanten durchwälzen, aber das wird sich wohl nicht lohnen.

lg,
cora
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#8

03.11.2007, 10:39

:zustimm Preußi

Die Rechtschutz übernimmt ja auch laut versicherungsbedingungen in vielen Familiensachen gar keine Kostendeckung.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

04.11.2007, 16:29

@butterfly: außerger. oder ger. Vertretung nicht, aber Beratung ;-)
Antworten