Hi! Hab mal wieder eine Frage - wir haben BerH abgerechnet für einen MA, auf dem Schein ist er als Antragsteller angegeben. In Wirklichkeit ging es um drei Personen (also noch zwei weitere Familienangehörige). Es erging ein Beschluss, dass nur für den MA BerH gewährt wird und auch festgesetzt. Bzgl der beiden anderen wurde BerH nicht bewilligt, so dass eine Erhöhungsgebühr nicht in Betraht kommt.
Meine Frage ist - wie kann ich hier vorgehen? Eigentlich wurde in unserem Schreiben über alle drei Personen was geschrieben? Die beiden kriegen doch keinen weiteren BerSchein? Wie kann ich hier vorgehen?
erhöhungsgebühr BerH
Wenn aus dem Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nicht eindeutig hervorgeht, dass 3 Personen Antragsteller sind, dann kann man in dieser Sache nichts machen.
Ihr könntet dann nur noch einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung für die jeweils anderen beiden Personen stellen und mit dem bereits gezahlten BerH Gebühren verrechnen.
Ihr könntet dann nur noch einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung für die jeweils anderen beiden Personen stellen und mit dem bereits gezahlten BerH Gebühren verrechnen.
Sehe ich genauso... Wenn nur einem Mdt. BerH gewährt wird, dann kannst du auch nur den einen abrechnen.
Würde auch entweder einen nachträglichen Antrag stellen.
Würde auch entweder einen nachträglichen Antrag stellen.
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
meinen Vorrednerinnen
- Zauberdrops
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 578
- Registriert: 01.11.2007, 10:01
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
hm... ich würde wie folgt abrechnen:
1. "normalen" beratungshilfekostenantrag für den einen mandanten stellen
2. dann eine kostenrechnung ohne beratungshilfe ausstellen, wobei die bereits beantragten beratungshilfekosten natürlich abzuziehen sind.
oder:
eine kostenrechnung nur mit der erhöhungsgebühr auf die drei mandanten ausstellen, natürlich ohne PTA.
ob das nun so im sinne des RVG ist, weiß ich nicht. aber mein vorheriger chef war ein fuchs, da musste ich lauter solche abrechnungen machen. die wenigsten haben da gemeckert. will sagen: wenn dein chef sich das kostenrecht gerne etwas hinbiegt, versuch es so.
1. "normalen" beratungshilfekostenantrag für den einen mandanten stellen
2. dann eine kostenrechnung ohne beratungshilfe ausstellen, wobei die bereits beantragten beratungshilfekosten natürlich abzuziehen sind.
oder:
eine kostenrechnung nur mit der erhöhungsgebühr auf die drei mandanten ausstellen, natürlich ohne PTA.
ob das nun so im sinne des RVG ist, weiß ich nicht. aber mein vorheriger chef war ein fuchs, da musste ich lauter solche abrechnungen machen. die wenigsten haben da gemeckert. will sagen: wenn dein chef sich das kostenrecht gerne etwas hinbiegt, versuch es so.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]