Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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yviden
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#1

18.05.2006, 15:11

Sagt mal, bekommt mein Chef als Terminsvertreter auch eine Verfahrensgeb. 3401 in Höhe von 0,65 auch wenn er lediglich beim Termin war und wir uns vorher nicht bestellt haben ?

Danke schon mal für eure Antworten

Yviden
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Schnecke
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#2

18.05.2006, 15:40

Wenn ihr in Untervollmacht beauftragt worden seid einen Termin wahrzunehmen, entsteht für den Terminsvertreter eine halbe Verfahrensgebühr (0,65) :)
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
yviden
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#3

19.05.2006, 11:29

Danke für die Antwort. Braucht auch nur kurz eine Bestätigung, da ich mir ein wenig unsicher war :D
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