Gegenstandswert bei Vgl. über Mietwagenkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mausfrau81
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#1

18.05.2006, 14:15

Hallo,
wir wurden mit der Unfallregulierung beauftragt hat haben Schmerzensgeld, Rep.kosten, Wertminderung und Mietwagenkosten geltend gemacht. Die gg. Haftpflicht hat auch gezahlt- außer die Mietwagenkosten. Hierüber wurde im Endeffekt außergerichtlich ein Vergleich geschlossen. Ich will jetzt abrechnen. Aus welchen Gegenstandswert bekomme ich die Einigungsgeb. Logisch "Worüber nicht Worauf" ich mich einige. Also 1,5 aus den tatsächlichen MWkosten. Oder gibt es die Möglichkeit, aus den gesamten Gg. (SchmerzensG + Repkosten + Wertmind. + MWkosten) abzurechnen.
Danke für eure Hilfe
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Manuela77
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#2

18.05.2006, 14:58

Ich denke mal, du kannst nur den Wert der Mietwagenkosten ansetzen. Nur die waren ja letztendlich noch streitig, alles andere wurde doch anstandslos gezahlt, oder?
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#3

18.05.2006, 19:46

Hallo!

Ich würde auch die tatsächlichen Kosten als Wert nehmen.
Hat die Versicherung bei anderen Positionen doch noch gemeckert??? :streit
Wenn nicht, bleibt's bei den MWKosten
Viele Grüße

ich
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