Hallo,
wir wurden mit der Unfallregulierung beauftragt hat haben Schmerzensgeld, Rep.kosten, Wertminderung und Mietwagenkosten geltend gemacht. Die gg. Haftpflicht hat auch gezahlt- außer die Mietwagenkosten. Hierüber wurde im Endeffekt außergerichtlich ein Vergleich geschlossen. Ich will jetzt abrechnen. Aus welchen Gegenstandswert bekomme ich die Einigungsgeb. Logisch "Worüber nicht Worauf" ich mich einige. Also 1,5 aus den tatsächlichen MWkosten. Oder gibt es die Möglichkeit, aus den gesamten Gg. (SchmerzensG + Repkosten + Wertmind. + MWkosten) abzurechnen.
Danke für eure Hilfe
Gegenstandswert bei Vgl. über Mietwagenkosten
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