Folgendes Problem: Wir hatten Klage eingereicht, GK einbezahlt, dann Vergleich abgeschlossen. Verfahren war eigentlich erledigt. Dann hat die Gegenseite das Verfahren wieder aufgerufen, weil im Vergleich was falsch war. Das Gericht hat der Sache dann ein neues Az. gegeben, warum erschließt sich mir nicht. Unter diesem neuen Az. erging Urteil. Jetzt bekommt Mdt. Gerichtskostenabrechnung von der LOK, die sollen nochmal alle GK einbezahlen... Das kann doch nicht sein, dass das Gericht die Verfahren abtrennt und dann nochmal alle GK anfallen. Ich würde sagen, dass wir nur die zurück erstatteten, nicht verbrauchten GK wieder einzahlen müssen, weil ja jetzt ein Urteil ergangen ist.
Kann hier jemand helfen?
Gerichtskosten werden nochmal angefordert
würde ich genauso sagen. rufe doch mal bei gericht an und schildere denen mal deine ansicht. vielleicht erledigt sich dadurch dein problem.
Hab ich versucht, aber die Rechtspflegerin ist nicht da. Und die LOK mahnt doch so schnell.
sch... dann probiere es morgen nochmal und mach nen kurzen schriftsatz an die lok mit schilderung des sachverhaltes, damit die dich nicht mahnen. würde es erst klären, bevor du weitere gk zahlst.
Was bedeutet im Vergleich war was falsch? Wenn das erste Verfahren durch Vergleich beendet war und sich kein Widerruf vorbehalten wurde, dann hat die Gegenseite durch Klageerhebung ein neues Verfahren angeleiert und damit sind auch erneut Gerichtskosten entstanden.
Es hat sich durch unsere ZV-Maßnahmen herausgestellt, das der Gegner in Verbrauchinsolvenz ist und deshalb der Vergleich nicht hätte abgeschlossen werden dürfen. Deshalb wurde das Verfahren wieder aufgenommen.
Mist, aber das kann doch nicht sein, dass wir jetzt nochmals die GK einzahlen müssen, das sind über € 1.000,00!!!
Mist, aber das kann doch nicht sein, dass wir jetzt nochmals die GK einzahlen müssen, das sind über € 1.000,00!!!
Mir erschließt sich auch nicht ganz, warum das Gericht ein neues Aktenzeichen vergeben hat. Das wäre wahrscheilich doch am besten mit einem Anruf beim Gericht zu klären. Wenn alles nur ein Versehen war, dann müssten nur die Kosten, die bereits erstattet worden sind, wieder eingezahlt werden.
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Ich versuch schon seit drei Tagen die Rechtspflegerin zu erreichen... jetzt mach ichs eben schriftlich. Ich hätte nur ganz gerne da was rein genommen, dass ich nicht nur glaube, dass die GK nicht anfallen sondern dass die tatäschlich nicht anfallen dürfen. Aber wenn Bob meint... das ist doch doof. Gibts hierfür ne Rechtsgrundlage? Dürfen die einfach ein neues Az geben bei Gericht ohne auf die Kosten hinzuweisen?
Wir hatten auch schon mal so eine Sache, da ging es um eine Einstweilige Verfügung, wir hatten beantragt, dem Antragsteller aufzugeben, in der Hauptsache Klage zu erheben. Das hat er dann auch gemacht und das Gericht hat ein neues Aktenzeichen dafür vergeben.
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