So das nächste Problem, ich glaub ich bin schon langsam urlaubsreif ....
Chef hat Untervollmachtsmandant in einer OWI-Sache übernommen. Vereinbart wurde, dass die Gebühren, die von der Rechtschutz übernommen werden, hälftig geteilt werden.
So das ist natürlich schon Schwachsinn in sich, aber Chef hats selber verbockt.
Da bei OWi-Sachen es keine Verfahrensgebühr für den Terminsvertreter gibt, wie zB in Zivilsachen, entstehen doch Gebühren sowohl beim Hauptbevollmächtigten als auch beim Unterbevollmächtigten.
Welche Gebühren zahlt denn jetzt die Rechtschutz und wie rechne ich am bestehen gegenüber dem Unterbevollmächtigten ab?
Abrechnung OWI, Unterbevollmächtigter
- butterflybabe
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Die RSV wird sicher die ganz normalen RA-Gebühren zahlen.
Ich würde hier eine Rechnung über die angefallenen Gebühren schreiben, dann abzüglich 1/2 machen, dann die PT-Entgelte und Mehrwertsteuer drauf.
Damit hast Du die Hälfte der Gebühren. Wie es der andere RA dann macht ist im Endeffekt sein Problem.
Ich würde hier eine Rechnung über die angefallenen Gebühren schreiben, dann abzüglich 1/2 machen, dann die PT-Entgelte und Mehrwertsteuer drauf.
Damit hast Du die Hälfte der Gebühren. Wie es der andere RA dann macht ist im Endeffekt sein Problem.
Barbara
- butterflybabe
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Aber wie soll ich denn eine Rechnung stellen, wenn ich nicht weiß, wie die Gegenseite bereits tätig geworden ist?
Warum die Gegenseite ???
Also in OWi-Sachen ist die Abrechnung doch relativ einfach. Ich würde hier abrechnen: 5100, 5109 und 5110 (vorausgesetzt, die Geldbuße liegt über 40 €). Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde - sofern es das gegeben hat - kannst Du ja eh nicht abrechnen. Ihr seid doch erst vor dem Amtsgericht tätig geworden.
Also, Abrechnung wie folgt:
5100
5109
5110
abzüglich 1/2
7002
MwSt.
Also in OWi-Sachen ist die Abrechnung doch relativ einfach. Ich würde hier abrechnen: 5100, 5109 und 5110 (vorausgesetzt, die Geldbuße liegt über 40 €). Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde - sofern es das gegeben hat - kannst Du ja eh nicht abrechnen. Ihr seid doch erst vor dem Amtsgericht tätig geworden.
Also, Abrechnung wie folgt:
5100
5109
5110
abzüglich 1/2
7002
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Barbara
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Vereinbart wurde aber, dass alle Kosten, die von der Rechtschutz gezahlt werden hälftig geteilt werden. Und da gehören m.E. auch die Kosten des Vorverfahrens hinzu.Ihr seid doch erst vor dem Amtsgericht tätig geworden.
Wenn ich denen eine Rechnung über die Hälfte von 5100, 5109, 5110 stelle, bekommt mein Chef weniger Geld. Aber ich kann doch nicht die Gebühren für das Vorverfahren in die Rechnung aufnehmen. Kann doch nur abrechnen, was bei uns entstanden ist, und im Vorverfahren waren wir noch nicht tätig.
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Dann fordere doch erst mal die Endabrechnung von den Hauptbevollmächtigten in Kopie an! Die haben doch bestimmt schon abgerechnet mit der RSV?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- butterflybabe
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Ich hoffe nicht. Der Hauptbevollmächtigte hat anscheinend keine Ahnung von Gebührenrecht. Sie haben uns geschrieben, dass sie hoffen, die Mitteilgebühr zu bekommen. Hat die Sache geprüft und komm auch deutlich mehr als die Mittelgebühr. Und die will Chef auch haben. Begünden gem. § 14 RVG können wirs. War relativ umfangreich und von großer Bedeutung für den Mdt.Dann fordere doch erst mal die Endabrechnung von den Hauptbevollmächtigten in Kopie an! Die haben doch bestimmt schon abgerechnet mit der RSV?
Zuletzt geändert von butterflybabe am 25.10.2007, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Versteh ich jetzt irgendwie nicht mehr. Wieso Gegner? Sorry, aber bitte hilf mir auf die Sprünge...
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- butterflybabe
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War falsch, natürlich hätte es Hauptbevollmächtigter heißen müssen. Bin schon ganz durcheinanderWieso Gegner?