problem mit haftpflichtversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

25.10.2007, 10:01

Hi! Ich habe ein Problem mit der Unfallregulierung. Die gegnerische Hauftpflichtversicherung hat unserem MA die Reparaturkosten nicht erstattet und ihn gebeten, sein Auto nochmal anzusehen, owphl ein Gutachten bereits gemacht wurde. MA setzte ein Frist, die Versicherung hat sich nicht gemeldet. Nun haben wir denen eine Frist gesetzt und mit Klage gedrohz. Die schreiben uns, dass sie ein Sachverständigenbüro mit einer "Nachbesichtigung beauftrag haben und dass diese sich zwecks Terminabsprache mit unserem MA in Verbindung setzen. Ist es normal? Müssen wir dies gefallen lassen? ODer direkt klagen? Können wir jetzt schon unsere Kostengeltend machen?
eve

#2

25.10.2007, 10:18

Die HV hat selbstverständlich das Recht, das FZ nachbesichtigen zu lassen. Ich würde mit einer Klageerhebung abwarten.
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Strubbel
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#4

25.10.2007, 10:36

War bei mir auch so. Das ist üblich und hab ich schon öfter erlebt.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
samara
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#5

25.10.2007, 10:39

Vielen lieben Dank! Dann bin ich beruhigt. :)
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Smilie
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#6

25.10.2007, 10:54

Bin auch der Meinung, dass die Versicherung das Recht hat, sich das Fahrzeug noch einmal anzusehen. Sie sollte sich allerdings damit nicht zu viel Zeit lassen. Will sagen: 6 Monate oder mehr sind mit Sicherheit dem Mandanten nicht zuzumuten.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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samara
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#7

25.10.2007, 11:13

Was meint ihr, wie lang wäre denn zumutbar (seit dem Unfallzeitpunkt?) Bei uns sind es schon mehr als 5 Wochen....
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